Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen ab dem 1. Juli 2018 einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der GKV haben.
Wird eine angestellte Praxismitarbeiterin – gleich ob Auszubildende, nichtzahnärztliche oder zahnärztliche Angestellte – schwanger, so stellt dies den Arbeitgeber regelmäßig vor eine administrative Herausforderung.
Wartungsintervalle und Folgekosten sind grundlegende Kriterien beim Kauf von Medizinprodukten. Waren in der Vergangenheit die Wartungen an Medizinprodukten meist empfohlen, so entwickelt sich diese Empfehlung inzwischen immer mehr in Richtung einer Verpflichtung.