Was bedeutet Selbstverwaltung und warum ist sie für die Zahnärzteschaft so wichtig?

Oft fragt man sich als junge Zahnärztin oder junger Zahnarzt: „Was machen die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder die Zahnärztekammer eigentlich?“ Handeln diese Institutionen überhaupt im Sinne der Zahnärzteschaft?

Ja, denn sie sind Bestandteil der Selbstverwaltung.

In Artikel 20 Grundgesetz werden die demokratischen und sozialen Staatsprinzipien geregelt, zu deren fundamentalem Baustein die Selbstverwaltung gehört. Sie gilt als eines der tragenden Prinzipien des Sozialsystems und ist Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Der Bürger wird an der Erfüllung staatlicher Aufgaben beteiligt und wird zum Bestandteil gelebter Demokratie.

Unter Selbstverwaltung versteht man das Abgeben von staatlichen Verwaltungsaufgaben an eine mit öffentlichen Aufgaben betraute juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaften des öffentlichen Rechts), d.h. staatliche Aufgaben werden von den Betroffenen eigenständig geregelt.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Zahnärztekammer sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts (auch die Krankenkassen). Die Selbstverwaltung bietet damit der Zahnärzteschaft die Möglichkeit, berufspolitisch und vertragsrechtlich Einfluss zu nehmen, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln und am demokratischen System zu partizipieren.

So werden in der KZV die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung, die Vertragsabschlüsse mit den Krankenkassen, sowie die Verteilung der zahnärztlichen Vergütung geregelt.

Wir alle, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte, sind nach dem Sozialgesetzbuch zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisiert (§77 SGB V).

Selbstverwaltungsorgan ist eine alle sechs Jahre von den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten gewählte Vertreterversammlung mit ehrenamtlichen Mitgliedern, die das autonome Satzungsrecht beschließt und den hauptamtlichen Vorstand wählt (§79 I SGB).

Die Zahnärztekammer kümmert sich neben vielen anderen Themen um die berufsständische Altersversorgung, Fortbildungen, Regelung des Notdienstes und die Ausbildung des zahnmedizinischen Personals. 

Neben fachgerechter Selbstbestimmung führt Selbstverwaltung zu einer hohen Effizienz und Stärkung des Gesundheitssektors. Allerdings fehlt der Selbstverwaltung eine verfassungsrechtliche Garantie. Zudem hängt eine stabile Selbstverwaltung maßgeblich von der Beteiligung und Mitarbeit ihrer Mitglieder ab und das sind wir, die Zahnärzteschaft. Jetzt wird deutlich, wie wichtig das Engagement in der Berufspolitik ist. Der erste Schritt zum Engagement gelingt am einfachsten über die sogenannten Stammtische bzw. die damit oft verbundenen zahnärztlichen Verbände und Vereine wie FVDZ und DZV.                               

Dr. Anke Klas, Mitglied des FVDZ und der KZV AG „Junge Zahnärzte“

Hinterlassen Sie einen Kommentar

0 Character restriction
Your text should be more than 10 characters