Cyberkriminalität

Dieses Wort geistert seit einiger Zeit durch die Medien. Und es ist ein weltweites Phänomen, das weder an Landesgrenzen noch vor verschlossenen Türen Halt macht. Sie kann überall stattfinden, wo Menschen Computer, Smartphones und andere IT-Geräte benutzen – in Firmen, Behörden, Universitäten, zu Hause und unterwegs.

Immer mehr Informationen werden digital in der Praxis gespeichert. Früher wurden z.B. Patientenakten im abgeschlossenen Stahlschrank aufbewahrt und die Praxis dann noch mit einer Alarmanlage gesichert. Wie sehen die Sicherungsvorkehrungen der Praxis bei digitalen Daten aus? Die größte Gefahr ist die Infizierung des Computersystems durch Identitätsdiebstahl / Pishing, Ransomeware oder durch Botnetze.

Der heutige Praxisbetrieb ist bestimmt durch eine funktionsfähige EDV. Fällt diese aus, kann nicht mehr gearbeitet werden, da kein Zugriff mehr auf die Patientenakte möglich ist oder der E-Mail-Verkehr eingeschränkt ist. Daher ist eine tägliche Sicherung der Daten notwendig.

Machen Sie es dem Angreifer schwer. Nutzen Sie schwer entschlüsselbare Kennwörter, installieren Sie regelmäßig Programm- und System-Updates, erstellen Sie Back-ups, Nutzen Sie Virenschutzprogramme und richten Sie für den Mobilfunk  Drittanbietersperren ein. Auch versichern können Sie sich gegen Cyberangriffe.

Ab dem 25.05.2018 gilt EU-weit das neue Datenschutzrecht. Praxen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und diesen der Datenschutzbehörde zu melden. Dieser ist für die Überwachung der Datenverarbeitungsprozesse verantwortlich und ist in diesen Aufgaben nicht weisungsgebunden. Er soll Mitarbeiter schulen, ist für die Erstellung von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten zuständig. Werden die Bestimmungen des Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht eingehalten, drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR.

Drehen Sie die Verpflichtung der DSGVO ins Positive und investieren Sie in die Sicherheit und den Fortbestand Ihres Unternehmens. Es geht um Ihre Existenz. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater einmal ausrechnen, wie hoch Ihr Mindeststundensatz ist. Fällt die Praxis für nur einen Tag aus, kommen schnell vierstellige Summen zusammen. In der ZM Nr. 4 berichtet ein Zahnarzt über einen Cyberangriff.

 

Für den DZV 
Dipl.-Bw. Thorsten Schwardt, Steuerberater,
Fachberater für den Heilberufebereich und Partner bei Wilde & Partner ist seit über 15 Jahren auf die Beratung von Zahnärzten spezialisiert.

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