Freiwillige Versicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Sie Verantwortung für Ihre Beschäftigten – ein optimaler Versicherungsschutz ist dabei selbstverständlich. Was aber ist mit Ihnen? Häufig vernachlässigen Sie selbst Ihre persönliche Absicherung. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) steht Ihnen deshalb als starker Partner zur Seite – und bietet Ihnen mehr als nur die gesetzliche Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als selbstständig tätige/r Zahnmedizinerin oder Zahnmediziner können Sie sich bei der BGW zu günstigen Konditionen umfassend gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten versichern. So profitieren Sie von unserem Leistungsspektrum:
- Die Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation trägt die BGW.
- Das Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation zahlt die BGW.
- Im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit sichert die BGW Sie mit einer Rente ab.
- Im Todesfall sorgen wir für Ihre Hinterbliebenen: Je nach Sachlage zahlt die BGW Renten, Sterbegeld, Überführungskosten oder Beihilfen.
- Zusätzlich profitieren Sie von den BGW-Präventionsangeboten, die zu den Versicherungsleistungen gehören. Die BGW unterstützt Sie aktiv, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Das BGW-Beitragssystem
Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard angemessen abzusichern planen, sollten Sie sich bei der Wahl Ihrer
Versicherungssumme an Ihrem Jahreseinkommen orientieren. Die Beiträge für Ihre Versicherung sind steuerlich
absetzbar. So setzen sich die Beiträge zusammen:
- Die Versicherungssumme (Vs) legen Sie selbst fest und bestimmen so die Höhe etwaiger Entschädigungsleistungen mit. Sie ist zwischen 26.000 Euro und 96.000 Euro frei wählbar.
- Die Gefahrklasse (Gk) spiegelt das Unfallrisiko Ihrer Branche wider und beträgt 2,02 (seit 2019).
- Der Beitragsfuß (Bf) wird von der BGW – abhängig vom jeweiligen Finanzbedarf eines Jahres – berechnet. Für das Jahr 2022 errechnete sich ein Wert von 2,06 (2021: 2,05).
Beitragsformel: So berechnet sich Ihr Beitrag
- Ihr Beitrag = (Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 1.000
- Entgelte: Löhne/Gehälter, die der Betrieb im Beitragsjahr gezahlt hat bzw. Versicherungssumme bei persönlichen Versicherungen; siehe auch Entgeltkatalog
- Gefahrklasse: Unfallrisiko des Gewerbezweigs/der Branche, geregelt im Gefahrtarif
- Beitragsfuß: Faktor, der die gemeldeten Entgelte ins Verhältnis zu den Ausgaben der BGW im jeweiligen Beitragsjahr setzt
Berechnen Sie den Beitrag für Ihre persönliche Unternehmerversicherung ganz einfach mit Hilfe des BGW-Beitragsrechners.
Freiwillige Versicherung nach Maß abschließen
Nutzen Sie das BGW-Online-Formular (Login/Registrierung). Alternativ stehen Ihnen ja nach Anliegen auch PDF-Formulare zur Verfügung.
Antrag oder Änderung freiwillige Versicherung: BGW-Online-Formular
Deutscher Zahnärtze Verband e.V. - Stark in einer starken Gemeinschaft
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