Der neue KFO-Katalog – Teil 5: Mehrkosten in der KFO – etabliert und akzeptiert

Politikerinnen und Politiker ziehen meist nach hundert Tagen im Einsatz eine erste Bilanz. Die neuen KFO-Mehrkostenregelungen der KZBV blicken dagegen schon beinahe ein dreiviertel Jahr auf eine voll umfänglich etablierte Erfolgsgeschichte zurück.

 

 

 

 

Die Umsetzung der Neuregelungen verläuft in Nordrhein gänzlich reibungslos. Nach wie vor wurden im KFO-Referat der KZV Nordrhein keine Beschwerden über die neuen Regelungen bekannt. Martin Hendges, Vorsitzender des KZBV-Vorstandes, ist es offensichtlich gelungen, gemeinsam mit dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) eine beispielgebende Lösung des lange Jahre virulenten Problems zu finden. Entsprechend haben sich die Gemüter aller Beteiligten zwischenzeitlich beruhigt.

Hoher Vertragsstandard gesichert

Klar ist, Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine qualitativ hochwertige vertragliche kieferorthopädische Behandlung. Diese wird selbstverständlich durch die bekannten Grundlagen des BEMA zeitgemäß gewährleistet. Aber es gibt auch eine Wirklichkeit außerhalb der solidarisch finanzierbaren Versorgung, die in den Bereich der Eigenverantwortung der Patienten fällt. Kein System ist in der Lage, alle individuellen Patientenwünsche rund um eine kieferorthopädische Behandlung voll umfänglich zu erfüllen. Entscheidend ist es in einer sozialen Marktwirtschaft wie der unseren, die Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Auge zu behalten.

Patientinnen und Patienten, Versicherungen, aber auch Behandelnde dürfen gleichermaßen nicht überfordert werden. Es ist die Aufgabe der Politik, für einen fairen Interessenausgleich zusorgen, ohne eine Gruppe überproportional zu benachteiligen, wie es leider seit über einem Jahr durch die erneute Budgetierung für die zu behandelnden Personen und die Zahnärzteschaftwieder der Fall ist. Für endliches Geld kann es nur endliche Leistungen geben. Budgetierung dient nicht der Versorgung. An dieser Tatsache kommt niemand vorbei. Mit der neuen Mehrkostenregelung ist es den Verhandlungspartnern in der KFO gelungen, die Teilhabe der Patientinnen und Patienten an einem sich ständig weiterentwickelnden Behandlungsspektsozialvertraglich zu gestalten.

Massive Störung des Wohlbefindens

Das nachfolgende, sehr komplexe Beispiel aus der Alltagspraxis erläutert mit einer Mischung aus Mehr-, Zusatz- und Anderen Leistungen die einzelnen Elemente der MZA-Leistungen. Die Abbildungen 1, 2 und 3 zeigen den Ausgangsbefund einer hochgradigen Störung der Kaugesundheit, verbunden mit einem enormen psychischen Leidensdruck. Der Patient hielt beim Sprechen immer die Hand vor den Mund und wollte, wenn irgend möglich, seinen Biss nicht zeigen und verzichtete auf ein Lächeln.

                       

Abb. 1: Ausgangsbefund schräg von vorne, höchstgradige Anomalie des progenen Formkreises

 Abb. 2: Ausgangsbefund von frontal des progenen Formenkreises mit engstehender Oberkieferfront mit circulärem Kreuzbiss, trotz vorzeitigen Verlustes eines mittleren Schneidezahnes