Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen
Kennen Sie die verschiedenen Möglichkeiten, Arbeitnehmenden steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen zusätzlich zum Arbeitslohn zu gewähren? Wir zeigen Ihnen anhand von zwei Beispielen, wie es geht.
Sachbezüge/Sachzuwendungen – 50 € / Monat
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden jeden Monat Sachzuwendungen im Wert von maximal 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Es ist auch möglich, mehrere Sachzuwendungen miteinander zu kombinieren. Die 50 Euro Grenze darf dabei allerdings nicht überschritten werden. Andernfalls fallen auf den Gesamtbetrag die vorgenannten Abgaben vollständig an. Eine einzelfallbezogene Rücksprache wird erbeten. Amazon Gutscheine sowie eine Barauszahlung (vom AN bezahlte Gutscheine) sind nicht möglich. Nachfolgend eine Auflistung möglicher Sachzuwendungen:
- Tankgutscheine
- Warengutscheine
- Restaurantgutscheine
- Mitgliedschaften fürs Fitnessstudio (Rechnung läuft auf AG)
- betriebliche Krankenzusatzversicherungen (für Extra-Leistungen im Krankenhaus oder beim Zahnersatz
Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen
Anlässlich eines persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers (z. B. Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum o. ä. / gilt nicht für Weihnachts- oder Ostergeschenke, sowie Zuckerfest) können Sachzuwendungen (z. B. Blumen, Genussmittel oder andere Waren) bis zu einem Wert von 60,- € steuerfrei gewährt werden. Geldzuwendungen sind ausgenommen.
Viele weitere Möglichkeiten finden Sie im ausführlichen Artikel auf der Homepage des DZV-Kooperationspartners der Wilde & Partner mbB.
Bildrecht: Foto von Joanna Kosinska auf Unsplash
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