Hürden bei der Praxisgründung – Teil 6: Ausbauzustand?

Bei der Gründung oder Übernahme einer Praxis ist man oft auf der Suche nach der richtigen Praxisimmobilie. Aber welche nimmt man und worauf muss bei einer Übernahme oder Neugründung aufgepasst werden? Wo steigt man bei einer Neugründung ein und macht es Sinn, sich von Anfang an einzubringen? Erfahren Sie mehr über die richtige Vorgehensweise!

Im Artikel „Hürden bei der Praxisgründung Teil 5 – Übernahme oder Gründung“ haben wir bereits die Vor- und Nachteile und im Speziellen die wirtschaftlichen Aspekte betrachtet. Nun widmen wir uns unter Anbetracht der einzelnen Niederlassungsvarianten den Immobilienflächen.

Praxisübernahme

Wie im letzten Beitrag bereits aufgeführt haben die zu übernehmenden Praxen meistens einen Investitionsstau. Da die Praxen die letzten Jahre im Betrieb waren, beschäftigt man sich wenig mit dem Ausbauzustand oder mit dem, was nicht direkt sichtbar ist – wie beispielsweise Druckluft, (Ab-)Wasser, Zu- und Abluft oder Klimaanlage. Das Thema Barrierefreiheit wird entweder gar nicht oder nur latent beachtet und meistens über den „Bestandsschutz“ wegargumentiert. Für einen zukunftssicheren und langjährigen Betrieb ist dies allerdings essenziell.

Wie kann man also feststellen, was übernommen werden soll oder ob man möglicherweise „die Katze im Sack“ kauft?

Druckluft und (Ab-)Wasser

Bei der Druckluft und Abwasserleitung kann durch einen Installateur eine Probe auf Dichtigkeit durchgeführt werden. Sollte hier eine Undichtigkeit festgestellt werden, muss nicht alles neu installiert oder der Boden aufgerissen werden. Haben Sie keine Angst – hier gibt es schon „minimalinvasive“ Eingriffe, die das Problem beheben können!

Bei der Frischwasserversorgung ist etwas mehr Aufwand von Nöten. Unabhängig davon, dass Todwasserleitungen aufgrund der Gefahr einer möglichen Frischwasserverkeimung generell zurückgebaut werden sollten, muss geklärt werden, ob beispielsweise ein Hauswasserwerk installiert und die Wasserversorgung in der Praxis in Kupferrohren oder in Mehrschicht-Verbundrohren sichergestellt ist. Sollten die Siebe (Perlatoren) der Wasserhähne mit Partikel verschmutzt sein, empfiehlt es sich, nach der Installation des Hauswasserwerks oder dem Auswechseln des entsprechenden Filters alle Leitungen gleichzeitig zu spülen, sodass alle Partikel ausgespült werden. Partikel in Ihrer Frischwasserleitung können dazu führen, dass die Filter in Ihren Behandlungsstühlen leichter Verstopfen und somit die Wahrscheinlichkeit einer Verkeimung ansteigt. Sollten diese Maßnahmen in Ausnahmefällen nicht ausreichen, können die Leitungen auch mechanisch oder chemisch gereinigt werden.

Zu- und Abluft, Klimaanlage

Bei der Zu- und Abluft Ihrer Praxisfläche müssen die Rahmenbedingungen der Arbeitsstättenrichtlinienverordnung eingehalten werden. Gerade dort, wo sich Personen in innenliegenden Räumen aufhalten wie zum Beispiel in Röntgenräumen oder Lager, oder in Räumen mit höherer Luftfeuchtigkeit wie beispielsweise in Aufbereitungsräumen, muss eine Frischluftversorgung gewährleistet sein. Einfach gesagt: „Wo Luft entzogen wird, muss auch wieder aktiv Luft zugeführt werden“. Bei diesem Thema kann Sie ein TGA-Planer (Planer für Technische Gebäudeausrüstung) beraten und unterstützen.

Eine Klimaanlage ist heutzutage schon fast nicht mehr wegzudenken, allerdings für den Praxisbetrieb (noch) nicht verpflichtend. Bei den jährlich steigenden Temperaturen scheint dies jedoch eine sinnvolle Investition zum Wohl der Patienten und Mitarbeiter der Zahnarztpraxis zu sein, um deren Wohlgefühlt und auch Schutz sicherstellen zu können. Bei der entsprechenden Planung und Umsetzen kann Ihnen ein routinierter Planer, ein Klimatechniker oder ein TGA-Planer weiterhelfen.

Barrierefreiheit

Ist die Praxis bei der Übernahme bereits barrierefrei und falls nicht, kann Barrierefreiheit relativ einfach hergestellt werden? Stellen Sie sich diesbezüglich folgende Fragen:

  • Kommt Ihr Patient ohne fremde Hilfe in Ihre Praxis?
  • Gibt es einen Aufzug, der im besten Fall auch rollstuhlgerecht ist?
  • Haben die Türen das entsprechende Mindestmaß?
  • Sind die Gänge Ihrer Praxis rollstuhlgerecht?
  • Gibt es eine barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte sanitäre Einrichtung?

Alle angesprochenen Versorgungswege oder auch das Herstellen der Barrierefreiheit betreffen die zu übernehmende Immobilie und sind sozusagen mit dieser „verschmolzen“. Nehmen Sie sich hierzu zügig den Eigentümer zur Hand und klären Sie mit diesem, wie hoch seine Kostenbeteiligung wäre oder ob die Kosten zu 100% übernommen werden. Alle Maßnahmen können durch den Immobilieneigentümer abgesetzt werden.

Praxisneugründung

Bei einer Praxisneugründung müssen Sie dieselben Punkte beachten und realisieren. Hier ist es wichtig, dass Sie sich relativ schnell einbringen, da im Status „Rohbau“ – also ohne abgehängte Decke und Estrich – alle nötigen Versorgungsleitungen in der Decke oder im Estrich verlegt werden können. Je nach Kostenverteilung können Sie oder der jeweilige Immobilieneigentümer Zeit und Geld sparen.

Noch ein kleiner Tipp am Rande: Wenn Sie den Estrich aufbauen, achten Sie auf großzügige Kabelkanäle, um auch problemlos eine Vielzahl an Datenkabel verlegen bzw. auswechseln zu können.

Unterstützung bei der Praxisgründung/-übernahme

Wir von der ZA unterstützen Sie bei Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenden Sie sich gerne an unseren Experten in Sachen Praxisgründung/-übernahme:

 

Jan Nowak
DIE ZA
Projektleitung Praxisgründung
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+49 152 24 33 68 52

 

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