Hürden bei der Praxisgründung - Teil II

Welche Berater benötige ich bei der Praxisgründung und wann soll ich diese ins Boot holen? Im ersten Teil unseres Blogbeitrags haben wir Ihnen bereits erste Einblicke in verschiedene potentielle Beratungsstellen und deren Aufgaben bei der Praxisgründung gewährt. In diesem Artikel knüpfen wir daran an, um Ihnen weitere Berater und Begleiter für Ihr Gründungsvorhaben vorzustellen.

 

Der Architekt

Sollten Sie eine große bauliche Veränderung vorhaben, die beispielsweise auch mit dem Einreichen eines Bauantrages verbunden ist, kommen Sie an einem Architekten nicht vorbei. Achten Sie hierbei darauf, dass es ein Facharchitekt ist und er mit dem Ausbau von Zahnarztpraxen erfahren ist. Dabei ist es wichtig, die baulichen Besonderheiten einer Zahnarztpraxis, die Betriebsstättenverordnungen und die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften genau zu kennen, da Ihnen spätestens bei der Begehung durch die Zahnärztekammer eventuell das Praktizieren erschwert werden kann und die Mängel erst beseitigt werden müssen.

Kleinere Umbaumaßnahmen (Anm. nicht tragend) können Sie auch mit guten Handwerkern und Fantasie selbst planen und umsetzen.


Das Depot (der Handel)

Das Depot hat seine originäre Daseinsberechtigung in der Beratung und dem Verkauf der individuellen Ausstattung der Praxis nach Wunsch des Zahnmediziners. So sollten die Interessen und Kenntnisse durch das Depot abgefragt werden und Ihnen diverse Auswahlmöglichkeiten der Ausstattung präsentiert werden. Neben dem zahnärztlichen Equipment bieten die Depots Möbel für die Praxisausstattung an und ergänzen damit das Handelsportfolio. Im Praxisalltag können Sie das gesamte Verbrauchsmaterial hierüber beziehen. Mittlerweile haben die Depots allerdings ihre grundlegenden Leistungen um nicht originären Architektenleistungen und Raumplanungen ergänzt.

Der Gründungsbegleiter

Der Gründungsbegleiter ist die Person für alle Fälle. Diese hat langjährige Erfahrungen im Gründen von Zahnarztpraxen und eine große Expertise in allen Aufgaben, die in der Gründungsphase und darüber hinaus auf Sie zukommen. Sie hat ein großes Netzwerk von Fachberatern sowie Fachplanern und kann den für Sie geeigneten Berater ins Boot holen. Ein Gründungsbegleiter ist das Bindeglied zwischen Ihnen und den nötigen Beratern. Er unterstützt Sie, damit Ihnen die Gründung Spaß macht und nicht über den Kopf wächst. Idealerweise hat er Kontakte zu diversen Industriepartnern und Depots. Er begleitet Sie bei den Gesprächen und sorgt für das bestmögliche Ergebnis. Der Gründungsbegleiter ist während der Gründung immer für Sie da, gestaltet die Ausschreibung der Gewerke, führt die Preisvergleiche durch und kontrolliert auch vor Ort die Entstehung Ihrer Praxis. Durch den guten Kontakt zu Bauunternehmen und Handwerkern werden Timelines geplant und eingehalten, was Ihnen eine budget- und zeitkonforme Umsetzung ermöglicht.

Aber wann hole ich jetzt welchen Berater?

Wenn Sie einen reibungslosen Start in die Selbstständigkeit haben wollen, werden Sie an einem Gründungsbegleiter nicht vorbeikommen. Dieser startet mit seiner Tätigkeit schon bei der Akquise einer geeigneten Immobilienfläche oder Zahnarztpraxis und führt eine entsprechende Standort- und Umfeldanalyse durch. Diesen sollten Sie tatsächlich zuallererst in Ihren Kreis des Vertrauens ziehen. Der Gründungsbegleiter wird dann rechtzeitig die anderen Berater, Steuerberater und Existenzgründungsberater mit ins Boot holen. Ein Jurist wird dann je nach Vorhaben bei Bedarf hinzugezogen. Bei einer Übernahme wird der Gründungsbegleiter den gesamten Ver-/Kaufprozess begleiten und als neutrale Person die Moderation der Gespräche leiten.

Sollten Sie den ersten Teil versäumt haben, können Sie diesen hier nachlesen. In den folgenden Blogbeiträgen werden wir Ihnen weitere Informationen und Tipps zu Hürden bei der Praxisgründung geben. Auf Feedback oder eine direkte Kontaktaufnahme freuen wir uns.

Jan Nowak, ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG, Projektleitung Praxisgründung, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, +49 152 24 33 68 52

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