Hürden bei der Praxisgründung - Teil I

Welche Berater benötige ich bei der Praxisgründung und wann soll ich diese ins Boot holen? Die Genossenschaft der ZA verfolgt das Ziel, Zahnärzte auf dem Weg in die Freiberuflichkeit und darüber hinaus in ihrem Tun zu begleiten. In diesem und den darauffolgenden Artikeln werden wir auf Hürden bei der Praxisgründung aufmerksam machen und diesbezüglich für etwas mehr Klarheit sorgen.

 

Während des Studiums werden Sie bereits von verschiedenen Depots (Handel), Unternehmensberater und Steuerberater besucht. Durch Veranstaltungen wird dafür gesorgt, dass Sie sich im entscheidenden Moment an diese erinnern. Alternativen bleiben meistens aus, da man entweder nicht alle kennen kann oder auch keine Lust hat, sich weiter damit zu beschäftigen.

Das ist ein kluger Schachzug, denn so kommt man an das Gründungsgeschäft und, wenn man einmal einen Partner gefunden hat, bleibt man bei diesem während der gesamten beruflichen Laufbahn. Es muss schon viel passieren, dass man wechselt, denn andere Berater „kochen ja auch nur mit Wasser“.

Aber sind diese Berater und Unternehmen genau die Richtigen für Sie?

In dem Beitrag möchten wir Sie bei der Suche unterstützen und entsprechende Tipps zur Entscheidungsfindung geben.

Bei der Übernahme benötigen Sie einen Steuerberater, Juristen, Existenzgründungsberater, Architekten und Gründungsbegleiter und natürlich auch ein Depot für die Praxisausstattung. 

Der Steuerberater:

Er ist für die Herstellung eines soliden steuerlichen Fundamentes nötig und berät Sie zu Unternehmensformen und den steuerlichen Vor- und Nachteilen. Wichtig hierbei ist, dass Sie darauf achten, dass das entsprechende Steuerbüro auch Expertise in der Zahnheilkunde hat. Die ambulante Versorgung unterscheidet sich grundlegend von der Steuerung anderer Unternehmen. Erwähnenswert hierbei ist vor allem der Zusammenhang von Umsatz und Zahlungsfluss (Liquidität).Der Existenzgründungsberater:

Er hat viele Überschneidungspunkte mit dem Steuerberater und begleitet Sie sowohl bei der Planung der Umsätze und Kostenstruktur als auch in der gesamten Planung der Sprechzeiten sowie des nötigen Personals. Zusätzlich zu diesen Punkten erarbeitet er mit Ihnen den Schwerpunkt der Praxis und daraus folgend dann den Business-Case, den Sie zur Ansprache der Banken benötigen.

Der (Medizin)-Jurist:

Den Juristen benötigen Sie meistens bei der Übernahme einer Praxis, um den Prozess der Praxisübernahme auch rechtlich einwandfrei gestalten zu können. Dabei geht es um Themen wie Erwerb bzw. Übernahme und den Umgang mit Verträgen und Personal. Gleichzeitig muss ebenso eine Regelung erfolgen, wie mit offenen Einnahmen und Ausgaben ab Übernahmedatum umzugehen ist. Bei einer Neugründung kann der Rechtsanwalt auch bei der Prüfung des Mietvertrages nützlich sein und mögliche Stolpersteine ausräumen.

Freuen Sie sich auf Teil 2, in dem wir Ihnen weitere wichtige Berater vorstellen möchten.

In den nächsten Blogbeiträgen werden wir Ihnen gerne weitere Informationen zu Hürden bei der Praxisgründung geben. Auf Feedback oder eine direkte Kontaktaufnahme freuen wir uns.

Jan Nowak

ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG

Projektleitung Praxisgründung

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+49 152 24 33 68 52

 

 

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