Weg frei für moderne Parodontitis-Behandlung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17. Dezember 2020 basierend auf dem Vorschlag der KZBV entschieden, die Regelungen zur Ausgestaltung der systematischen Behandlung von Parodontopathien in eine eigenständige Richtlinie zu überführen.

Die neue PAR-Richtlinie ist ein versorgungspolitischer Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Verbesserung der Mundgesundheit, für den sich die Zahnärzteschaft jahrelang in fachlichen Beratungen und intensiven Verhandlungen gegen große Widerstände der Kassen eingesetzt hat.

Die Beschlüsse zur Erstfassung der Richtlinie und zur Anpassung der geltenden Behandlungsrichtlinie treten (nach Nichtbeanstandung im BMG) am 1. Juli 2021 in Kraft.

Das neue Vorgehen zur systematischen Diagnostik und Behandlung von Parodontopathien kann von Zahnärztinnen und Zahnärzten erbracht werden, nachdem der Bewertungsausschuss der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes die Höhe der zahnärztlichen Vergütung festgelegt hat. Dies wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 der Fall sein.

Bis dahin können die bisherigen Leistungen zur Parodontitisbehandlung unverändert in Anspruch genommen werden.

Erst nach Abschluss der nun noch anstehenden Verhandlungen im Bewertungsausschuss werden wir Ihnen daher gesonderte detaillierte Informationen zu Vergütung und Umsetzung der Leistungen in der Versorgung zur Verfügung stellen können.

Was bedeutet das für die Zahnarztpraxen?

Das erläutert der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, im Interview mit Quintessence Publishing Deutschland: „Die neue PAR-Richtlinie spiegelt den aktuellen Stand der Wissenschaft für eine systematische Parodontitistherapie wider. Die neuen Leistungen wie etwa die unterstützende Parodontitistherapie, kurz UPT, sind medizinisch notwendige Leistungen und müssen von den Kassen voll übernommen werden. ... Es wird also mehr Geld für die Praxen geben, die die neuen Leistungen erbringen.“

Sein Stellvertreter Martin Hendges, nennt im gleichen Interview als weitere positive Wirkung Vereinfachungen bei den Antragsleistungen: „Hier gibt es in der PAR-Richtlinie eine wichtige Verbesserung für die Praxen. Sollte ein offenes Vorgehen in der Therapie nötig werden, muss das künftig nicht mehr beantragt, sondern nur noch bei der Kasse angezeigt werden.“

Das vollständige Interview können Sie auf der Homepage der Quintessence Publishing Deutschland nachlesen.

Mehr zum Thema von der KZBV: Systematische Behandlung von Parodontitis endlich an den Stand der Wissenschaft angepasst.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

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