Wie sich eine Quarantäne für Zahnärzte und Praxisteam verhindern lassen kann

Corona-Tests, Impfreihenfolge und Quarantäneregeln – bei vielen Aspekten der Corona-Pandemie gibt es noch Unklarheiten. Zusammen mit Experten aus Wissenschaft und Verwaltung gab die Zahnärztekammer Nordrhein bei einem Online-Seminar Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

Die Corona-Pandemie wird trotz der zugelassenen Impfstoffe noch einige Zeit den Alltag in den Zahnarztpraxen beeinflussen. Neben der Infektionsgefahr bereiten auch die sich ständig ändernden Regeln und Verordnungen vielen Zahnärzten Sorge.

Deshalb haben Zahnärztekammer-Präsident Dr. Ralf Hausweiler und Dr. Thomas Hennig, Leiter des Wissenschaftlichen Diensts der Zahnärztekammer, zusammen dem Virologen Prof. Dr. Jörg Timm und Dr. Michael Schäfer, stellvertretender Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamts, in einem Online-Seminar wichtige Informationen zum Praxisalltag in Zeiten der Corona-Pandemie gegeben. Themen waren Quarantäneregeln, Corona-Tests und Impfstoffe.

Quarantäneregeln

Der beste Schutz vor einer Quarantäne und vor allem einer Infektion nach einem Kontakt mit einer infizierten Person ist das Einhalten der Hygieneregeln. Dazu gehören neben Desinfektion, regelmäßigem Lüften beziehungsweise dem Filtern der Raumluft vor allem das Tragen von Schutzmasken.

Dr. Michael Schäfer vom Gesundheitsamt Düsseldorf berichtete in dem Seminar, dass bei konsequentem Tragen von FFP2-Masken bei Kontaktpersonen eines Infizierten in der Regel keine Quarantäne angeordnet werde. Deshalb seien FFP2-Masken auch für die Mitarbeiter am Empfang sinnvoll.

Corona-Tests

Wichtigster Unterschied zwischen PCR- und Antigentests ist die Sensitivität. Während PCR-Tests Aufschluss darüber geben, ob jemand infiziert ist, können Antigentests in der Regel nur Klarheit geben, ob eine getestete Person zum Testzeitpunkt infektiös war. Ein negativer Antigentest heißt demnach nicht, dass die getestete Person nicht mit dem Coronavirus infiziert ist, sondern dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Testzeitpunkt nicht ansteckend war.

Zahnärzte dürfen nach der aktuellen Testverordnung nur Antigentests durchführen und diese in erster Linie bei ihrem Personal. Tests von Patienten bedürfen nach aktuellem Stand der vorherigen Beauftragung durch den jeweilig zuständigen Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Bei der richtigen Entnahme des Abstrichs kann ein Blick in dieses Schulungsvideo helfen.

Impfungen

Die wohl drängendste Frage betrifft derzeit die Reihenfolge der Impfungen. Laut der Corona-Impfverordnung zählen die Mitarbeiter in Zahnarztpraxen zur Gruppe zweiter Priorität. Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten und Zahnärzte, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, sollen jedoch vorrangig geimpft werden.

Die Wirksamkeit der bislang zugelassenen Impfstoffe hält Prof. Dr. Jörg Timm für hoch, wie er in dem Seminar erklärte. Auch in Hinblick auf Mutationen sei er optimistisch, dass im Fall einer niedrigeren Wirksamkeit die Menge der Antikörper dennoch ausreichend sei, um Schutz zu gewähren. Zudem ließen sich mRNA-Impfstoffe theoretisch schnell anpassen.

Vor einem Impfzwang für Praxismitarbeiter, wie es kürzlich bei einem Zahnarzt in Bayern zu beobachten war, warnte jedoch Kammer-Präsident Dr. Ralf Hausweiler. Zum einen sei Zwang kein probates Mittel, zum anderen drohen rechtliche Konsequenzen.

Antwort auf weitere Fragen und aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie gibt es auf der Webseite der Zahnärztekammer Nordrhein.

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