Praxisnahe IT-Sicherheitsrichtlinie in Kraft

Die vom Gesetzgeber ursprünglich zum 1.Juli 2020 geforderte IT-Sicherheitsrichtlinie war schwer verständlich. Sie wurde von der KZBV in Zusammenarbeit mit den KZV’en gründlich überarbeitet und stellt jetzt praxistauglich und übersichtlich die wichtigsten Aspekte der IT-Sicherheit dar.

Die notwendige Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik ist erfolgt, die Vertreterversammlung  der KZBV hat sie verabschiedet.  Sie ist somit am 1. Februar 2021 in Kraft getreten.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie differenziert die notwendigen Maßnahmen nach drei Praxisgrößen:

  • Praxen mit bis zu fünf ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen
  • Praxen mit sechs bis 20 ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen
  • Praxen mit über 20 ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen

Die Anforderungen sind tabellarisch nach den EDV-Schwerpunktthemen mit Erläuterungen und dem jeweiligen Geltungszeitpunkt aufgeführt.

Mehrarbeit – eher nicht

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer sagte dazu im Interview mit der Quintessence Publishing Deutschland vom 22.01.2021:

„Wer sich schon bislang in Sachen Datenschutz, Datensicherheit und IT-Pflege an die bereits zuvor bestehenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Beispiel die der Datenschutzgrundverordnung gehalten hat, wird mit der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie eher wenig Arbeit haben. Und es geht ja nicht nur um den Schutz der Patientendaten, sondern auch der Daten der Praxis und der Mitarbeiter.“

Den gesamten Artikel „Wir haben trotz Corona viel für die Zukunft erreicht finden Sie auf der Webseite der Quintessence Publishing Deutschland.

Die Richtlinie samt Anlagen können Sie mit weiteren Informationsmaterialien auf der Website der KZBV einsehen.

Die KZBV hat dazu am 19. Januar 2021 die unter folgendem Link zu findende Pressemitteilung veröffentlicht: KZBV: IT-SICHERHEITSRICHTLINIE FÜR ZAHNARZTPRAXEN IST BESCHLOSSEN.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

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