Mundgesundheit trotz Handicap und hohem Alter

Kooperationsmöglichkeiten für Zahnarztpraxen

Fakt ist, dass heute durchschnittlich jeder zweite Bundesbürger zum Pflegefall wird und dies die Gesellschaft, aber eben auch Medizin und Pflege vor hohe Herausforderungen stellt.

Die nordrheinische Zahnärzteschaft stellt sich dieser Herausforderung und befasst sich daher schon seit längerer Zeit mit der Optimierung der zahnmedizinischen Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderungen.

Das lebendige Konzept der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“, welches in den letzten Tagen 10 Jahre alt wurde, begrüßt die KZV Nordrhein daher nicht nur sehr, sondern antizipiert und begleitet es und setzt es proaktiv um. Unsere Bestrebungen, eine flächendeckende und optimierte Versorgung nicht mehr mobiler Patienten zu erreichen, werden durch die aktuelle Gesetzeslage erleichtert.

Neben der schon seit jeher und für jeden Zahnarzt bestehenden Möglichkeit, bei Bedarf einen Patienten zu Hause oder in einer Senioreneinrichtung zu besuchen, wurden in den letzten Jahren zusätzliche neue Möglichkeiten und Anreize geschaffen, Patienten im Rahmen der aufsuchenden Betreuung zu Hause und in Senioreneinrichtungen zu erreichen. Einen besonders großen Fortschritt konnte dabei die Versorgung von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen durch die Schaffung von sogenannten Kooperationsverträgen zwischen Zahnarzt und Pflegeeinrichtung erzielen. Erst kürzlich wurde die bis dato freiwillige Möglichkeit der stationären Pflegeeinrichtungen, einen festen Kooperationszahnarzt zur Betreuung der Einrichtung einzusetzen, vom Gesetzgeber zu einer Pflicht erhoben. Nunmehr sind die stationären Pflegeeinrichtungen durch den Gesetzgeber zum Anschluss dieser Verträge verpflichtet. Eine Regelung, die zu einer erheblichen Erleichterung in der zahnmedizinischen Versorgung pflegebedürftiger Menschen beiträgt.

Ziel eines solchen Kooperationsvertrages ist es, Zahnärzte und Pflegeeinrichtungen sowie die an der Versorgung der Bewohner beteiligten Berufsgruppen optimal miteinander zu vernetzen und die Zusammenarbeit effizient zu stärken. Auf diese Weise kann eine regelmäßige und umfassende Betreuung der Pflegebedürftigen sichergestellt und eine verbesserte zahnärztliche Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen erreicht werden. Kooperationsverträge dienen mit u.a. regelmäßigen Kontroll- und Bonusuntersuchungen insbesondere einer präventiven Verbesserung der Versorgung. Es wird aber auch die Möglichkeit geschaffen, zahnmedizinische Erkrankungen zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen und zu behandeln und damit die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten. Ein Kooperationsvertrag berücksichtigt daher die besonderen Bedürfnisse in stationären Pflegeeinrichtungen und erleichtert es, zu Patienten zu kommen, die selbst nicht mehr in die Praxis kommen können.

Um dem Ziel flächendeckender Kooperationsverträge den notwendigen Vorschub zu geben, hatte sich die KZV Nordrhein auch schon lange vor der neuen Gesetzeslage aktiv an die nordrheinischen Zahnärzte gewandt und über rechtliche Möglichkeiten und Grundlagen zur aufsuchenden Betreuung informiert. Ein Konzept, dass mit Hochdruck weiter forciert wird und gemeinsam mit den anderen Akteuren aus dem Pflege- und Krankenkassensektor in Zukunft noch weiter ausgebaut werden wird.

Unseren Mitgliedern, den nordrheinischen Zahnärzten, stehen daher viele Möglichkeiten zur aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung von nicht mehr ausreichend oder gar nicht mehr mobiler Patienten zur Verfügung.

 

Weiterführende Informationen auf der Webseite der KZV Nordrhein

Inhaltliche oder rechtliche Fragen

Vertragsabteilung der KZV Nordrhein: 0211 96 84 - 404

Fragen zu Abrechnungspositionen

Service-Hotline der Abrechnung der KZV Nordrhein: 0211 96 84 - 190

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