Auch für Härtefälle nur doppelter NEM-Festzuschuss

Mehrkosten für Premiummaterialien von den tatsächlichen Gesamtkosten abzuziehen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für NEM-Legierungen (inkl. MwSt.) bzw. Standardmaterialien. Wird hingegen Edelmetall bzw. Reinmetall verwendet, trägt der Härtefallpatient die entstandenen Mehrkosten immer selbst. Deshalb dürfen bei der Abrechnung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse keine Mehrkosten für Edel- oder Reinmetall enthalten sein.

Sind bei der ZE-Versorgung nun Kosten für die Verwendung einer Edelmetall-/oder Reinmetall-Legierung bzw. von Premiummaterialien angefallen, sind diese edel- oder reinmetallbedingten Mehrkosten bzw. die Mehrkosten für Premiummaterialien von den tatsächlichen Gesamtkosten abzuziehen. Die tatsächlichen Kosten werden bzw. der doppelte Festzuschuss wird nur von der Krankenkasse übernommen, wenn keine Mehrkosten enthalten sind; die Abrechnung erfolgt auf HKP Teil 1.

Seit dem 01.01.2020 gelten folgende NEM-Preise der jeweiligen Bonusstufe, je Abrechnungseinheit:

NEM-Zuschuss je Bonus-Stufe

 

Datum ab

Ohne

Bonus

Mit

Bonus

Doppelter

Festzuschuss

 

 

20%

30%

 

01.01.2020

7,09 €

8,51 €

9,22 €

14,18 €

Bitte beachten: Die Höhe der Festzuschüsse ändert sich am 1. Oktober 2020! (Siehe auch Blogpost vom 20.07.2020)

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  • Sayed Zahid Hashemi

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