Befristete Mehrwertsteuersenkung 2020

Worauf muss der Zahnarzt achten? 

Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 sinkt damit die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. 

Bitte berücksichtigen Sie das z. B. bei Ihren Laborrechnungen. Für weitere Fragen nehmen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater Kontakt auf, falls noch nicht geschehen, um eine zutreffende Rechnungslegung sicherzustellen.

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