Vor, während und nach der Zulassung - Teil 2: Niederlassung, Zulassung, Fortbildung, Praxisabgabe, Praxisübernahme

Die Abteilung Register/Zulassung der KZV Nordrhein (Fortsetzung)

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Niederlassung mit Service

Nach Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit kann ein Zahnarzt die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen und die notwendigen Unterlagen bei der Abteilung Zulassung/Register einreichen. Dort werden diese von Andrea Naujoks und Angelika Mikolajczak bearbeitet und darauf überprüft, ob die Vorbereitungszeit den Anforderungen der Zulassungsverordnung genügt.

Niederlassungswilligen Zahnärzten bietet die Abteilung Register/Zulassung bereits vor der Praxisgründung Hilfestellungen an, in denen die angehenden Vertragszahnärzte vielfältige Informationen erhalten.

Bei den Fortbildungsveranstaltungen für angehende Vertragszahnärzte informieren Dr. Nadine Borucinski und Monika Kustos regelmäßig unter anderem über die zulassungsrechtlichen Aspekte. Nach allgemeinen Aussagen darüber, was es bei Praxisgründungen zu beachten gilt, ist dort genug Zeit eingeplant, um auf individuelle Fragen einzugehen.

Die für einen vor der Niederlassung stehenden Zahnarzt und seine eventuellen Kreditgeber wichtigen Daten zum aktuellen Stand der Versorgungssituation in den einzelnen Städten und Regionen pflegt Sara Thor, die auch für telefonische Auskünfte zur Verfügung steht.

Alle Vertragszahnärzte, ermächtigten Zahnärzte und in Vertragszahnarztpraxen oder medizinischen Versorgungszentren angestellten Zahnärzte sind nicht nur berufsrechtlich, sondern auch vertragszahnarztrechtlich zur Fortbildung verpflichtet. Sie müssen alle fünf Jahre gegenüber der KZV Nordrhein die durchgeführten Fortbildungen nachweisen. Die entsprechenden Fortbildungsnachweise bearbeitet als zuständige Sachbearbeiterin Heidi Wallbaum.

Leider kommt es immer wieder vor, dass uns Anträge nicht erreichen. Bitte beachten Sie, dass wir in allen Fällen schriftlich oder telefonisch Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Sofern Sie keine Rückmeldung von uns bekommen, ist Ihr Handeln erforderlich. Das Postwegrisiko tragen grundsätzlich Sie als Absender der Anträge.

 

Zulassungsausschuss betreut

Der paritätisch besetzte Zulassungsausschuss setzt sich bei alternierendem Vorsitz aus jeweils drei Vertretern von Krankenkassen und Zahnärzteschaft zusammen. Angehende Vertragszahnärzte sollten, soweit möglich, mindestens drei bis sechs Monate vor Ablauf der Vorbereitungszeit bzw. vor dem geplanten Termin der Praxiseröffnung den Antrag auf Zulassung stellen. Solche Anträge müssen spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses vollständig – einschließlich der dazugehörigen Unterlagen – vorliegen. Auskünfte dazu erteilen Beate Birmele und Birgit Oltrogge

Die Sitzungen, bei denen der Ausschuss die Eignung der Antragssteller für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt feststellt, werden von Dr. Nadine Borucinski und Monika Kustos betreut. Sie prüfen auch die in den letzten Jahren immer häufigeren Anträge auf Gründung einer örtlichen oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft daraufhin, ob sie den zulassungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Praxisabgabe und Praxisübernahme erleichtert

Die Abteilung Register/Zulassung unterstützt auch Zahnärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, in allen zulassungsrechtlichen Fragen. Dabei ist es unter anderem Ziel der Beratungen, eine möglichst reibungslose Übergabe an den Praxisnachfolger zu ermöglichen. Im Rahmen der Fortbildung werden auch zu den Themen „Praxisabgabe“ und „Praxisübernahme“ äußerst informative Veranstaltungen unter Federführung der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten.

Dr. Nadine Borucinski/Monika Kustos/Dr. Uwe Neddermeyer, KZV Nordrhein


Ansprechpartner Register/Zulassung

Fragen zum Thema ...

Ansprechpartner

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0211-9684-273
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0211-9684-439

Bedarfsplanung

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0211-9684-271

Berufsausübungs-
gemeinschaften

Beate Birmele
Birgit Oltrogge

0211-9684-272
0211-9684-334

Fortbildungspunkte

Heidi Wallbaum

0211-9684-434

Medizinische Versorgungszentren

Beate Birmele
Birgit Oltrogge

0211-9684-272
0211-9684-334

Registereintrag

Angelika Mikolajczak
Andrea Naujoks

0211-9684-335
0211-9684-436

Zulassung

Beate Birmele
Birgit Oltrogge

0211-9684-272
0211-9684-334

Zweigpraxen

Sara Thor

0211-9684-271

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