KZBV-Informationen zu neuen TI-Anwendungen

Die Testphase für die ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wird im 1. Quartal 2020 bei den Ärzten durchgeführt.

Da auch die Zahnärzte bei der späteren Nutzung beteiligt sind, hat die KZBV zwei Informationsbroschüren zu den Themen elektronischer Medikationsplan und Notfalldatenmanagement herausgegeben. Diese geben praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen. Die Broschüren können ab sofort als PDF-Dateien kostenfrei von den Internetseiten der KZBV heruntergeladen werden.

Die medizinischen Anwendungen stellen einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert der TI für die Versorgung dar – etwa durch einen zusätzlichen, für Diagnosen und Therapieoptionen sehr nützlichen Informationsfundus bei der Patientenanamnese und eine größere Sicherheit bei der Verordnung von Medikamenten in den Praxen. Insgesamt also ein deutliches Plus für das Zahnarzt-Patientenverhältnis und die gesamte medizinische und zahnmedizinische Versorgungsqualität in Deutschland.

Elektronischer Medikationsplan (eMP): Diese Funktion ermöglicht es, den Medikationsplan des Patienten von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulesen und die gewonnenen Daten bei der Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung zu nutzen, Informationen über aktuell einzunehmende Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten zu speichern, sofern dies dem Wunsch des Patienten entspricht, sowie mögliche Wechsel- oder Nebenwirkungen im Zusammenhang mit zu verordnenden Arzneimitteln und der bestehenden Medikation der Patienten zu vermeiden.

Notfalldatenmanagement (NFDM): Wenn der Patient es wünscht, kann auf der eGK ein Notfalldatensatz (NFD) gespeichert werden, der in Notfallsituationen und unter bestimmten Voraussetzungen auch in regulären Behandlungssituationen als Informationsquelle und Entscheidungshilfe dienen kann. Es ist zu beachten, dass der NFDM auch den sogenannten „Datensatz persönliche Erklärungen“ (DPE) umfasst, Zahnärzte auf den DPE jedoch keinen Zugriff erhalten, da er für die zahnärztliche Versorgung ohne Bedeutung ist.

Link: https://www.kzbv.de/leitfaeden-emp-und-nfdm.1356.de.html

Quelle: KZBV

 

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