Hürden bei der Praxisgründung – Teil 4: die richtige Praxisgröße

In den ersten drei Teilen unserer Blog-Serie „Hürden bei der Praxisgründung“ haben wir uns mit der Wahl der richtigen „Begleiter“ für Ihr Praxisgründungsvorhaben und der Wahl des passenden Standorts beschäftigt. Wichtig in Sachen Standort ist allerdings nicht nur der Ort, wo die Praxis sein soll, sondern auch die konkreten Räumlichkeiten bzw. der Platzbedarf muss gut durchdacht und geplant werden.

Erstellt: 16.10.2022

Aktualisiert: 26.06.2025

Schicke Zahnarztpraxis
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Wie viel Platz benötige ich, um zukunftssicher arbeiten zu können?

Die Frage der Praxisgröße lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten, denn sie ist von vielen individuellen Entscheidungen abhängig. Machen Sie nur bitte nicht den klassischen Fehler, Ihre Praxisgröße mit einem Partner zu planen, dessen eigener Verdienst davon abhängig ist, wie groß Ihre Praxis ist und wie viel Ausstattung sie enthält. Denn in diesem Fall könnte die Empfehlung für den Platzbedarf gerne mal größer ausfallen als tatsächlich nötig.

Es gibt einige notwendige und daher fest definierte Räumlichkeiten wie beispielsweise:

Darüber hinaus wird ein Großteil der Fläche für die Behandlungsräume verplant werden. Zusätzlich könnten weitere Räumlichkeiten für ein breiteres Behandlungsangebot benötigt werden – je nach Aufstellung Ihrer Praxis.

Welche Fragen sollten geklärt werden?

Wichtig für die Entscheidung über die Praxisgröße sind in jedem Fall die folgenden Fragen, die Sie sich vorab selbst beantworten sollten:

Möchte ich …

Warum sind diese Fragen für die Größe entscheidend?

In welcher Konstellation Sie Ihre Praxis anfangs führen wollen oder wie sie zukünftig aufgestellt werden soll, ist sehr wichtig für den Platzbedarf.

Wenn Sie eine klassische Einzelpraxis , vielleicht sogar ohne angestellte Zahnärzte, betreiben wollen, reichen meist drei Zimmer (zwei Behandlungs- und ein Prophylaxe-Zimmer) vollkommen aus. Sie alleine können nicht mehr Zimmer bespielen und durch einen guten Aufbereitungsprozess der Räumlichkeiten und der Geräte können Sie pausenlos vom einen zum anderen Behandlungszimmer wechseln.

Sollten Sie jedoch mittelfristig planen, einen angestellten Zahnarzt oder sogar einen Partner mit in die Praxis zu nehmen, wird die Anzahl der benötigten Behandlungszimmer (bei Vollzeitanstellung ohne Schichtbetrieb) je weiterem Arzt um mindestens zwei zusätzliche Räume steigen.

Ein Schichtbetrieb in Ihrer Praxis wäre eine mögliche Option, um wahrscheinlich mit weniger Behandlungszimmern auszukommen, da Sie sich die Behandlungszimmer teilen und maximal eine kurze Zeit gemeinsame Behandlungszeit hätten.

Wenn Sie allerdings auch noch operativ tätig sein wollen und Eingriffe in Ihrer Praxis planen, kommen noch weitere Räume wie beispielsweise ein Aufwachraum oder auch ein fester Eingriffsraum hinzu.

Wie viele Quadratmeter sollte Ihre Praxis haben?

Im Regelfall sind Sie bei einer Ein-Behandler-Praxis mit 170–180 qm (abhängig vom Grundriss) gut bedient. Wie Sie allerdings den vorangegangenen Erläuterungen entnehmen können, ist dies von Faktoren wie weiteren Behandlern oder Behandlungsangeboten abhängig. Eine detailliertere Planung der individuellen Praxisgröße sollten Sie daher zusammen mit Ihrem Gründungsbegleiter erarbeiten.

DIE ZA unterstützt Sie gerne dabei und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenden Sie sich gerne an unseren Experten in Sachen Praxisgründung/-übernahme:

Jan Nowak
DIE ZA
Projektleitung Praxisgründung

jnowak@za-eg.de +49 152 24 33 68 52

Verpassen Sie auch nicht den nächsten Blogbeitrag aus unserer Reihe „Hürden bei der Praxisgründung“, der sich mit der Frage „Praxisübernahme oder -neugründung“ befasst und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Lösung aufzeigt.

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