GeDIG (Teil 1): Mehr als ein Digitalisierungsgesetz
Zahnarztpraxen sollten genauer auf das GeDIG blicken
Von der elektronischen Patientenakte bis zur neuen Rolle der gematik: Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) könnte einen Paradigmenwechsel markieren. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026 beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Ein Termin für die Beratungen im Deutschen Bundestag lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, Beratungen im Herbst 2026 erscheinen jedoch durchaus realistisch.
Text Julia Dohmes und Nadja Ebner, KZV Nordrhein
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Es geht im GeDIG zunehmend nicht mehr nur um einzelne digitale Anwendungen, sondern um die übergreifende Steuerung digitaler Gesundheitsprozesse. Für Zahnarztpraxen ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen, organisatorisch, technisch und perspektivisch auch medizinisch.
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens wurde in den vergangenen Jahren häufig als Aneinanderreihung einzelner Projekte wahrgenommen: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA) oder KIM-Dienste. Jedes dieser Vorhaben brachte neue technische Anforderungen, Fristen und gesetzliche Vorgaben mit sich. Für viele Zahnarztpraxen bedeutete dies vor allem zusätzlichen organisatorischen Aufwand, Investitionen in Hard- und Software sowie nicht selten Frustration über instabile Systeme.
Digitalstrategie des Gesundheitswesens 2019–2030

Das GeDIG steht nicht isoliert, sondern bildet den vorläufigen Höhepunkt einer Reihe gesundheitspolitischer Reformen. Mit dem Digital-Gesetz wurden die Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung der ePA geschaffen.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz schuf anschließend die rechtlichen Grundlagen, Gesundheitsdaten stärker für Forschung, Versorgungssteuerung und Prävention zu nutzen.
»Die gematik soll künftig eine stärkere Steuerungs- und Betreiberrolle innerhalb der Telematikinfrastruktur übernehmen.«
Mit dem Entwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen verfolgt die Bundesregierung nun einen anderen Ansatz. Erstmals steht nicht mehr die Einführung einzelner Anwendungen im Mittelpunkt, sondern die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur selbst. Das geplante Gesetz soll die Telematikinfrastruktur (TI) leistungsfähiger machen, digitale Versorgungsprozesse standardisieren und die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich ausweiten. Gleichzeitig verändert sich die institutionelle Architektur des Gesundheitswesens: Die gematik entwickelt sich von einer Spezifikationsund Zulassungsorganisation zu einer zentralen Betreiber- und Steuerungsinstanz.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte klingt vieles davon zunächst weit entfernt. Begriffe wie digitale Ersteinschätzung oder Primärversorgung scheinen auf den ersten Blick vor allem die hausärztliche Versorgung zu betreffen. Sofern das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet wird, reichen seine Auswirkungen jedoch deutlich weiter. Die künftige Stabilität der TI, die Weiterentwicklung der ePA, neue Interoperabilitätsstandards und die Zentralisierung technischer Verantwortung werden perspektivisch nahezu jede Zahnarztpraxis betreffen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Spezialisierungsgrad.
Technische Verantwortung bündeln, Entscheidungswege verkürzen
Das GeDIG bildet den vorläufigen Höhepunkt einer Reihe gesundheitspolitischer Reformen: Es soll die technische Infrastruktur vereinheitlichen und gleichzeitig die Digitalisierung der Versorgung neu ordnen. Der Referentenentwurf nennt ausdrücklich drei zentrale Zielsetzungen:
- Verbesserung digitaler Versorgungsprozesse
- stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten für Prävention und Versorgung
- höhere Stabilität und Sicherheit der Telematikinfrastruktur
Damit verschiebt sich der Fokus der Gesundheitspolitik. Während in den vergangenen Jahren einzelne Anwendungen eingeführt wurden, rückt nun die Frage in den Vordergrund, wie das Gesamtsystem künftig gesteuert werden soll. Gerade für Zahnarztpraxen ist diese Entwicklung von erheblicher Bedeutung. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass weniger die einzelnen Anwendungen als vielmehr deren technische Umsetzung den Praxisalltag belastete. Unterschiedliche Softwarestände, Verzögerungen bei Updates, Probleme mit Konnektoren oder Ausfälle zentraler TI-Dienste führten wiederholt zu erheblichen Einschränkungen. Das GeDIG versucht deshalb, technische Verantwortung stärker zu bündeln und Entscheidungswege zu verkürzen.
Die neue Rolle der Gematik im GeDIG
Mehr Verantwortung. Mehr Steuerung. Mehr digitale Versorgung.

Die gematik wird zur Betreiberin der digitalen Gesundheitsversorgung. Damit entsteht erstmals eine zentrale Steuerungs- und Verantwortungsstruktur für die Telematikinfrastruktur. Aus einer koordinierenden Organisation wird schrittweise eine operative Plattformbetreiberin.
gematik wird zur Betreiberin der digitalen Gesundheitsversorgung
Die wohl weitreichendste Neuerung des Gesetzentwurfs betrifft die gematik. Bisher war sie in erster Linie für die Entwicklung technischer Spezifikationen sowie für Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren verantwortlich. Die operative Verantwortung lag dagegen weitgehend bei gesetzlichen Krankenkassen, Industrieunternehmen und verschiedenen Dienstleistern. Mit dem GeDIG soll sich dieses Rollenverständnis grundlegend ändern.
Künftig erhält die gematik die gesetzliche Möglichkeit, Komponenten und Dienste selbst zu betreiben oder für die Entwicklung, Zurverfügungstellung und den Betrieb von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur Aufträge zu vergeben. Darüber hinaus kann sie verbindliche betriebliche Anforderungen formulieren, Diensteanbieter zulassen sowie bei Sicherheitsproblemen unmittelbar eingreifen.
Damit entsteht erstmals eine zentrale Steuerungsstruktur für die Telematikinfrastruktur. Die gematik erhält deutlich mehr Verantwortung für Betrieb, Standards und Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsversorgung. Aus einer koordinierenden Organisation wird schrittweise eine operative Plattformbetreiberin.
Dieser Wandel ist keineswegs nur administrativer Natur. Für Zahnarztpraxen bedeutet er langfristig eine deutliche Veränderung der technischen Rahmenbedingungen. Einheitlichere Softwarestände, zentral gesteuerte Updates und verbindliche Betriebsstandards könnten die bislang häufig kritisierte Heterogenität der TI reduzieren. Gleichzeitig steigt jedoch die Abhängigkeit von einer zentral gesteuerten Infrastruktur. Störungen zentral bereitgestellter Dienste könnten künftig deutlich größere Auswirkungen entfalten als bisher.
Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche gesundheitspolitische Diskussion: Wie viel Zentralisierung verbessert die Versorgung? Ab welchem Punkt entstehen neue Abhängigkeiten? Diese Frage wird den weiteren Gesetzgebungsprozess ebenso prägen wie die praktische Umsetzung in den kommenden Jahren.
Fazit
Das GeDIG markiert einen grundlegenden Richtungswechsel in der deutschen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form Gesetz wird, bleibt dem parlamentarischen Verfahren vorbehalten. Unabhängig davon zeichnet sich bereits heute ab, dass die stärkere Zentralisierung der Telematikinfrastruktur, die Weiterentwicklung der ePA und die neue Rolle der gematik die Digitalisierung der zahnärztlichen Versorgung in den kommenden Jahren maßgeblich prägen werden.
GeDIG: GUT ZU WISSEN
1. Mehr Verantwortung für gematik
Sie soll künftig nicht mehr nur technische Spezifikationen erstellen, sondern Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) auch zentral ausschreiben oder betreiben sowie verbindliche Betriebsanforderungen festlegen.
2. Ausbau der ePA
Die ePA entwickelt sich zunehmend zur zentralen digitalen Informationsplattform. Davon könnten auch Zahnarztpraxen profitieren, insbesondere durch die bessere Verfügbarkeit medizinisch relevanter Vorbefunde und Medikationsinformationen.
3. KIM wird verpflichtend
Der Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) soll als sicherer Standard für den elektronischen Austausch medizinischer Dokumente weiter ausgebaut und künftig verpflichtend in zentrale Versorgungsprozesse integriert werden. Damit wird KIM zur verbindlichen Infrastruktur für den digitalen Versand von Befunden, Arztbriefen, Überweisungen und weiteren medizinischen Dokumenten innerhalb der TI.
Damit verbunden ist ein Abschied vom Fax: Die Übermittlung medizinischer und pflegerischer Daten per Fax soll künftig grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Das Verbot soll am „letzten Tag des zwölften Monats“ nach Verkündung des GeDIG greifen. Eine Ausnahme ist nur vorgesehen, wenn bei der sendenden oder empfangsberechtigten Person kein sicheres digitales Übermittlungsverfahren zur Verfügung steht. Ziel ist es, die Kommunikation im Gesundheitswesen schrittweise von unsicheren und technisch überholten Verfahren auf sichere digitale Wege umzustellen.
4. Elektronische Überweisungen kommen
Bis zum 31. August 2028 soll die gematik einen Fachdienst für elektronische Überweisungen entwickeln. Ab September 2029 ist eine verpflichtende Nutzung vorgesehen. Auch für die Zusammenarbeit mit MKG-Chirurgie, Kieferorthopädie und Kliniken entstehen dadurch neue digitale Möglichkeiten.
5. Recht auf Interoperabilität
Das GeDIG setzt konsequent auf einheitliche technische Standards. Die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme sollen Informationen künftig standardisiert austauschen können. Ein weiterer Baustein der Interoperabilitätsstrategie sind standardisierte Medizinische Informationsobjekte (MIOs), beispielsweise das bereits etablierte elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft). Für die Zahnmedizin wären künftig beispielsweise standardisierte Parodontalstatus, Implantatpässe, Zahnstatus oder strukturierte Röntgenbefunde denkbar.
6. Digitalisierung wird zunehmend Plattformmedizin
Mit dem GeDIG verschiebt sich der Schwerpunkt von einzelnen Anwendungen hin zu einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur. Für Zahnarztpraxen bedeutet dies langfristig mehr Vernetzung, zugleich aber auch höhere Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenqualität und digitale Prozesse.
Fortsetzung folgt:
GeDIG (Teil 2): ePA entwickelt sich zur zentralen Informationsplattform
GeDIG (Teil 3): Zentralisierung als Chance oder neues Risiko?