GeDIG (Teil 1): Mehr als ein Digitalisierungsgesetz

Zahnarztpraxen sollten genauer auf das GeDIG blicken
Von der elektronischen Patientenakte bis zur neuen Rolle der gematik: Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) könnte einen Paradigmenwechsel markieren. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026 beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Ein Termin für die Beratungen im Deutschen Bundestag lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, Beratungen im Herbst 2026 erscheinen jedoch durchaus realistisch.

Text Julia Dohmes und Nadja Ebner, KZV Nordrhein

Erstellt: 28.09.2026

Aktualisiert: 26.08.2026

Nahaufnahme auf Hände am Notebook, darüber schweben Zeichen der Digitaliserung. GeDIG Digitalisierungsgesetz
© Supatman – stock.adobe.com

Es geht im GeDIG zunehmend nicht mehr nur um einzelne digitale Anwendungen, sondern um die übergreifende Steuerung digitaler Gesundheitsprozesse. Für Zahnarztpraxen ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen, organisatorisch, technisch und perspektivisch auch medizinisch.

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens wurde in den vergangenen Jahren häufig als Aneinanderreihung einzelner Projekte wahrgenommen: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA) oder KIM-Dienste. Jedes dieser Vorhaben brachte neue technische Anforderungen, Fristen und gesetzliche Vorgaben mit sich. Für viele Zahnarztpraxen bedeutete dies vor allem zusätzlichen organisatorischen Aufwand, Investitionen in Hard- und Software sowie nicht selten Frustration über instabile Systeme.

KI-generierte Illustration: Zeitstrahl: Digitalstrategie im Gesundheitswesen 2019–2030
KI-generiert (ChatGPT)

Das GeDIG steht nicht isoliert, sondern bildet den vorläufigen Höhepunkt einer Reihe gesundheitspolitischer Reformen. Mit dem Digital-Gesetz wurden die Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung der ePA geschaffen.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz schuf anschließend die rechtlichen Grundlagen, Gesundheitsdaten stärker für Forschung, Versorgungssteuerung und Prävention zu nutzen.

»Die gematik soll künftig eine stärkere Steuerungs- und Betreiberrolle innerhalb der Telematikinfrastruktur übernehmen.«

QUELLE: WWW.BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM.DE

Mit dem Entwurf zum Gesetz für Daten und digitale  Innovation im Gesundheitswesen verfolgt  die Bundesregierung nun einen anderen Ansatz.  Erstmals steht nicht mehr die Einführung einzelner  Anwendungen im Mittelpunkt, sondern die  Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur  selbst. Das geplante Gesetz soll die Telematikinfrastruktur  (TI) leistungsfähiger machen, digitale  Versorgungsprozesse standardisieren und die  Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich ausweiten.  Gleichzeitig verändert sich die institutionelle  Architektur des Gesundheitswesens: Die  gematik entwickelt sich von einer Spezifikationsund  Zulassungsorganisation zu einer zentralen  Betreiber- und Steuerungsinstanz.

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte klingt vieles  davon zunächst weit entfernt. Begriffe wie digitale  Ersteinschätzung oder Primärversorgung  scheinen auf den ersten Blick vor allem die  hausärztliche Versorgung zu betreffen. Sofern  das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet  wird, reichen seine Auswirkungen jedoch  deutlich weiter. Die künftige Stabilität der TI, die  Weiterentwicklung der ePA, neue Interoperabilitätsstandards  und die Zentralisierung technischer  Verantwortung werden perspektivisch nahezu  jede Zahnarztpraxis betreffen, unabhängig  von ihrer Größe oder ihrem Spezialisierungsgrad.

Technische Verantwortung bündeln,  Entscheidungswege  verkürzen

Das GeDIG bildet den vorläufigen Höhepunkt  einer Reihe gesundheitspolitischer Reformen: Es  soll die technische Infrastruktur vereinheitlichen  und gleichzeitig die Digitalisierung der Versorgung  neu ordnen. Der Referentenentwurf nennt  ausdrücklich drei zentrale Zielsetzungen: 

Damit verschiebt sich der Fokus der Gesundheitspolitik.  Während in den vergangenen Jahren  einzelne Anwendungen eingeführt wurden, rückt  nun die Frage in den Vordergrund, wie das Gesamtsystem  künftig gesteuert werden soll.  Gerade für Zahnarztpraxen ist diese Entwicklung  von erheblicher Bedeutung. Die Erfahrungen der  vergangenen Jahre zeigen, dass weniger die einzelnen  Anwendungen als vielmehr deren technische  Umsetzung den Praxisalltag belastete.  Unterschiedliche Softwarestände, Verzögerungen  bei Updates, Probleme mit Konnektoren oder  Ausfälle zentraler TI-Dienste führten wiederholt  zu erheblichen Einschränkungen. Das GeDIG  versucht deshalb, technische Verantwortung  stärker zu bündeln und Entscheidungswege zu  verkürzen.

Mehr Verantwortung. Mehr Steuerung. Mehr digitale Versorgung.

KI-generierte Illustration: Grafik: Die neue Rolle der Gematik im Gesundheitswesen
KI-generiert (ChatGPT)

Die gematik wird zur Betreiberin der digitalen Gesundheitsversorgung. Damit entsteht erstmals eine zentrale Steuerungs- und Verantwortungsstruktur für die Telematikinfrastruktur. Aus einer koordinierenden Organisation wird schrittweise eine operative Plattformbetreiberin.

gematik wird zur Betreiberin der  digitalen  Gesundheitsversorgung 

Die wohl weitreichendste Neuerung des Gesetzentwurfs  betrifft die gematik. Bisher war sie in erster  Linie für die Entwicklung technischer Spezifikationen  sowie für Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren  verantwortlich. Die operative Verantwortung  lag dagegen weitgehend bei gesetzlichen Krankenkassen,  Industrieunternehmen und verschiedenen  Dienstleistern. Mit dem GeDIG soll sich dieses Rollenverständnis  grundlegend ändern.

Künftig erhält die gematik die gesetzliche Möglichkeit,  Komponenten und Dienste selbst zu  betreiben oder für die Entwicklung, Zurverfügungstellung  und den Betrieb von Komponenten und  Diensten der Telematikinfrastruktur Aufträge zu  vergeben. Darüber hinaus kann sie verbindliche  betriebliche Anforderungen formulieren, Diensteanbieter  zulassen sowie bei Sicherheitsproblemen  unmittelbar eingreifen.

Damit entsteht erstmals eine zentrale Steuerungsstruktur  für die Telematikinfrastruktur. Die  gematik erhält deutlich mehr Verantwortung für  Betrieb, Standards und Weiterentwicklung der  digitalen Gesundheitsversorgung. Aus einer koordinierenden  Organisation wird schrittweise eine  operative Plattformbetreiberin.

Dieser Wandel ist keineswegs nur administrativer  Natur. Für Zahnarztpraxen bedeutet er langfristig  eine deutliche Veränderung der technischen  Rahmenbedingungen. Einheitlichere Softwarestände,  zentral gesteuerte Updates und verbindliche  Betriebsstandards könnten die bislang  häufig kritisierte Heterogenität der TI reduzieren.  Gleichzeitig steigt jedoch die Abhängigkeit von  einer zentral gesteuerten Infrastruktur. Störungen  zentral bereitgestellter Dienste könnten  künftig deutlich größere Auswirkungen entfalten  als bisher.

Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche  gesundheitspolitische Diskussion: Wie viel  Zentralisierung verbessert die Versorgung? Ab  welchem Punkt entstehen neue Abhängigkeiten?  Diese Frage wird den weiteren Gesetzgebungsprozess  ebenso prägen wie die praktische Umsetzung  in den kommenden Jahren. 

Fazit

Das GeDIG markiert einen grundlegenden Richtungswechsel in der deutschen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form Gesetz wird, bleibt dem parlamentarischen Verfahren vorbehalten. Unabhängig davon zeichnet sich bereits heute ab, dass die stärkere Zentralisierung der Telematikinfrastruktur, die Weiterentwicklung der ePA und die neue Rolle der gematik die Digitalisierung der zahnärztlichen Versorgung in den kommenden Jahren maßgeblich prägen werden.

Sie soll künftig nicht mehr nur technische Spezifikationen  erstellen, sondern Komponenten und  Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) auch zentral  ausschreiben oder betreiben sowie verbindliche  Betriebsanforderungen festlegen.

Die ePA entwickelt sich zunehmend zur zentralen  digitalen Informationsplattform. Davon könnten  auch Zahnarztpraxen profitieren, insbesondere  durch die bessere Verfügbarkeit medizinisch relevanter  Vorbefunde und Medikationsinformationen. 

Der Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM)  soll als sicherer Standard für den elektronischen  Austausch medizinischer Dokumente weiter ausgebaut  und künftig verpflichtend in zentrale Versorgungsprozesse  integriert werden. Damit wird  KIM zur verbindlichen Infrastruktur für den digitalen  Versand von Befunden, Arztbriefen, Überweisungen  und weiteren medizinischen Dokumenten  innerhalb der TI. 

Damit verbunden ist ein Abschied vom Fax: Die  Übermittlung medizinischer und pflegerischer  Daten per Fax soll künftig grundsätzlich nicht  mehr zulässig sein. Das Verbot soll am „letzten Tag  des zwölften Monats“ nach Verkündung des GeDIG  greifen. Eine Ausnahme ist nur vorgesehen, wenn  bei der sendenden oder empfangsberechtigten  Person kein sicheres digitales Übermittlungsverfahren  zur Verfügung steht. Ziel ist es, die Kommunikation  im Gesundheitswesen schrittweise von  unsicheren und technisch überholten Verfahren  auf sichere digitale Wege umzustellen. 

Bis zum 31. August 2028 soll die gematik einen  Fachdienst für elektronische Überweisungen entwickeln.  Ab September 2029 ist eine verpflichtende  Nutzung vorgesehen. Auch für die Zusammenarbeit  mit MKG-Chirurgie, Kieferorthopädie und Kliniken  entstehen dadurch neue digitale Möglichkeiten. 

Das GeDIG setzt konsequent auf einheitliche  technische Standards. Die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme  sollen Informationen künftig  standardisiert austauschen können. Ein weiterer  Baustein der Interoperabilitätsstrategie sind  standardisierte Medizinische Informationsobjekte  (MIOs), beispielsweise das bereits etablierte  elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft).  Für die Zahnmedizin wären künftig beispielsweise  standardisierte Parodontalstatus, Implantatpässe,  Zahnstatus oder strukturierte Röntgenbefunde  denkbar.

Mit dem GeDIG verschiebt sich der Schwerpunkt  von einzelnen Anwendungen hin zu  einer gemeinsamen digitalen  Infrastruktur. Für Zahnarztpraxen  bedeutet  dies langfristig mehr  Vernetzung, zugleich  aber auch höhere  Anforderungen an  IT-Sicherheit, Datenqualität  und digitale  Prozesse.

GeDIG (Teil 2): ePA entwickelt sich zur zentralen Informationsplattform

GeDIG (Teil 3): Zentralisierung als Chance oder neues Risiko?

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