Fördermittel für Know-how sichern

Auch für QM und Anpassungen an die DSGVO.

Erstellt: 02.12.2019

Beratungsangebote, wie man die Praxisführung verbessern kann, gibt es einige. Aber vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten ist nicht bekannt, dass die Inanspruchnahme von Expertenwissen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst wird.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe und damit auch Zahnärzte.

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden Beratungen zu Fragen der Unternehmens- bzw. Praxisführung. Mögliche Themen sind auch die Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems oder die Anforderungen der DSGVO.

Mittel aus dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können beantragt werden für Beratungen, die vor dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen sind.

Wie wird beantragt?

Praxisinhaber können die Zuschüsse ausschließlich online auf der Internet-Plattform des BAFA (www.bafa.de) beantragen.

Details in RZB 12/2019 Seite 676.

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