EU-Chemikalienagentur prüft Ethanol

Gesundheitsverbände warnen vor Einschränkungen des bewährten Desinfektionsmittels.

Erstellt: 14.07.2025

Aktualisiert: 02.07.2025

ein schwarzer Behandlungsstuhl im Hintergrund. Man sieht die Arme einer Person, die schwarze Handschuhe trägt. Sie putzt mit einer Hand den Stuhl und hält in der anderen Hand eine Flasche mit Desinfektionsmittel, ggf. Ethanol
© Vladislav – stock.adobe.com

Angesichts eines laufenden Prüfverfahrens der EU-Chemikalienagentur zur Gefahreneinstufung von Ethanol warnen die Spitzenverbände der deutschen Ärzte- und Zahnärzteschaft, der Apotheker und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Bundesregierung eindringlich vor den Folgen einer nachteiligen Einstufung des bewährten Desinfektionsmittels als CMR-Substanz (cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch).

Als Konsequenz wäre die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol auf Grund der in Deutschland geltenden Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten. Konstantin v. Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstrich, dass Ethanol aufgrund seiner überlegenen Wirksamkeit als Desinfektionsmittel in Arzt- und Zahnarztpraxen von essenzieller Bedeutung ist und für einen wirksamen Infektionsschutz sowohl für Patientinnen und Patienten als auch das Gesundheitspersonal unabdingbar ist. Zum gemeinsamen Schreiben von KBV, BÄK, BZÄK, KZBV, ABDA und DKG

Dr. med. dent. Dirk Erdmann (Freier Verband Deutscher Zahnärzte / FVDZ Landesverband Nordrhein); Bezug: BZÄK-„Klartext“ 01/2025; weitere Infos und Details siehe Links

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