EU-Chemikalienagentur prüft Ethanol
Gesundheitsverbände warnen vor Einschränkungen des bewährten Desinfektionsmittels.
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Angesichts eines laufenden Prüfverfahrens der EU-Chemikalienagentur zur Gefahreneinstufung von Ethanol warnen die Spitzenverbände der deutschen Ärzte- und Zahnärzteschaft, der Apotheker und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Bundesregierung eindringlich vor den Folgen einer nachteiligen Einstufung des bewährten Desinfektionsmittels als CMR-Substanz (cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch).
Als Konsequenz wäre die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol auf Grund der in Deutschland geltenden Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten. Konstantin v. Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstrich, dass Ethanol aufgrund seiner überlegenen Wirksamkeit als Desinfektionsmittel in Arzt- und Zahnarztpraxen von essenzieller Bedeutung ist und für einen wirksamen Infektionsschutz sowohl für Patientinnen und Patienten als auch das Gesundheitspersonal unabdingbar ist. Zum gemeinsamen Schreiben von KBV, BÄK, BZÄK, KZBV, ABDA und DKG
Dr. med. dent. Dirk Erdmann (Freier Verband Deutscher Zahnärzte / FVDZ Landesverband Nordrhein); Bezug: BZÄK-„Klartext“ 01/2025; weitere Infos und Details siehe Links