Erhöhung der TI-Pauschale
Seit dem 1. Juli 2023 erhalten zahnärztliche Praxen eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren. Diese Finanzierungsvereinbarung wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt. Laut BMG orientiert sich die Gesamtsumme der Ausgaben für die neue TI-Pauschale „an den Kosten gemäß der bisherigen Finanzierungsvereinbarungen“.
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Zum 1. Januar 2026 gab das BMG bekannt, dass die TI-Pauschalen für das Jahr 2026, um 2,8 Prozent erhöht werden.
Die TI-Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße am letzten Tag des jeweiligen Quartals und umfasst sowohl die Ausstattungs- als auch die Betriebskosten. Die Pauschale ist vorübergehend zu reduzieren, wenn eine der vorgegebenen TI-Anwendungen fehlt.
Die TI-Pauschalen 2 und 3 sind zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Sie regelten eine reduzierte Kostenerstattung für Praxen, deren Erstausstattung oder Konnektortausch zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 erfolgte. Ziel war es, über
einen Zeitraum von 30 Monaten eine doppelte Kostenerstattung zu vermeiden.
Übersicht der Pauschalen:
| Monats-pauschale | ≤3 ZÄ | < 3 ≤ 6 ZÄ | >6 ≤9 ZÄ | >9 ≤12 ZÄ |
|---|---|---|---|---|
| Monatliche TI-Pauschale 2026 | 263,62 € | 313,52 € | 359,10 € | 390,80 € |
| Reduzierte monaltliche Pauschale | ≤3 ZÄ | < 3 ≤ 6 ZÄ | >6 ≤9 ZÄ | >9 ≤12 ZÄ |
|---|---|---|---|---|
| TI-Pauschale 2026 bei Fehlen einer Anwendung | 131,81 € | 156,75 € | 179,55 € | 195,40 € |
Voraussetzung für den Erhalt der vollen TI-Pauschale ist, dass die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version vorliegen und Sie uns dies durch Ausfüllen der TI-Eigenerklärung nachgewiesen haben:
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Elektronische Patientenakte (ePA) (Zahnarztpraxen, die die ePA nicht vorhalten, werden um ein Prozent vom Honorar gekürzt.)
- Elektronisches Rezept (E-Rezept) (Zahnarztpraxen, die das E-Rezept nicht vorhalten, werden um ein Prozent vom Honorar gekürzt.)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Sowie folgende Komponenten und Dienste: - Ein Konnektor inklusive der gerätespezifischen Security Module Card für den Konnektor (gSMC-K) und den VPN-Zugangsdienst
- Alternativ ist die Nutzung des Konnektors im Rechenzentrum möglich (sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen) oder das TI-Gateway in Verbindung mit der Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors.
- EHealth-Kartenterminals inklusive der gerätespezifischen Security Module Card für das Kartenterminal (gSMC-KT)
- Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)
- Die SMC-B-Karte (Praxisausweis)
Wichtiger Hinweis
Sie müssen diese erhöhten Pauschalen nicht separat beantragen, sofern Sie bereits eine TI-Eigenerklärung eingereicht haben!
Ist dies nicht der Fall, reichen Sie die TI-Eigenerklärung schnellstmöglich nach. Liegt uns keine TI-Eigenerklärung vor, hat dies Honorarkürzungen zur Folge. Zudem kann die TI-Pauschale nicht ausgezahlt werden.
Weitere Informationen zur TI-Eigenerklärung finden Sie auf unserer Website: Finanzierung beantragen mit der TI-Eigenerklärung
Nicole Elias, KZV Nordrhein