ePA richtig befüllen – Infoflyer für das Praxisteam
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind aufgrund gesetzlicher und bundesmantelvertraglicher Regelungen verpflichtet, unter anderem die Befunde, Diagnosen, Behandlungsmaßnahmen, Abrechnungsdaten sowie veranlasste Leistungen in der Patientenkartei im Praxisverwaltungssystem zu dokumentieren. Im Infoflyer für das Praxisteam finden Sie nützliche Hinweise hierzu.
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Was kommt in die elektronische Patientenakte und was nicht?
Die KZBV stellt dazu einen zweiteiligen Flyer bereit, der die verpflichtenden Dokumentationen für zahnärztliche Praxen übersichtlich zusammenfasst. Die tabellarische Darstellung richtet sich vor allem an das für Datenerfassung und -verarbeitung zuständige Praxispersonal und ergänzt frühere, ausführlichere Informationen.
Im Flyer finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:
- Wann kann die ePA befüllt werden?
- Welche Daten müssen seit dem 01.10.2025 eingestellt werden?
- Was muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben in die ePA eingestellt werden?
- Was muss auf Verlangen der Patientin/des Patienten bzw. kann nach Rücksprache eingestellt werden?
- Was muss nicht in die ePA eingestellt werden?
ePA für alle
Den Flyer finden Sie neben vielen anderen Informationen unter dem Titel “ePA für alle” auf der Website der KZBV. Unter anderem können sie dort auch einen Praxisaushang herunterladen, der Ihre Patientinnen und Patienten über die ePA informiert. Dieser Aushang steht in zwei verschiedenen Formaten zur Verfügung.
Benötigen Sie noch mehr Wissen zum Thema?
Auch die KZV Nordrhein stellt viele Informationen zur elektronischen Patientenakte auf ihrer Website bereit.