ePA richtig befüllen – Infoflyer für das Praxisteam

Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind aufgrund gesetzlicher und bundesmantelvertraglicher Regelungen verpflichtet, unter anderem die Befunde, Diagnosen, Behandlungsmaßnahmen, Abrechnungsdaten sowie veranlasste Leistungen in der Patientenkartei im Praxisverwaltungssystem zu dokumentieren. Im Infoflyer für das Praxisteam finden Sie nützliche Hinweise hierzu.

Erstellt: 03.11.2025

Aktualisiert: 23.10.2025

Ein Smartphone auf dem eine elektronische Patientenakte, ePA zu sehen ist.
© Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Was kommt in die elektronische Patientenakte und was nicht?

Die KZBV stellt dazu einen zweiteiligen Flyer bereit, der die verpflichtenden Dokumentationen für zahnärztliche Praxen übersichtlich zusammenfasst. Die tabellarische Darstellung richtet sich vor allem an das für Datenerfassung und -verarbeitung zuständige Praxispersonal und ergänzt frühere, ausführlichere Informationen.

Im Flyer finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:

ePA für alle

Den Flyer finden Sie neben vielen anderen Informationen unter dem Titel “ePA für alle” auf der Website der KZBV. Unter anderem können sie dort auch einen Praxisaushang herunterladen, der Ihre Patientinnen und Patienten über die ePA informiert. Dieser Aushang steht in zwei verschiedenen Formaten zur Verfügung.

Benötigen Sie noch mehr Wissen zum Thema?

Auch die KZV Nordrhein stellt viele Informationen zur elektronischen Patientenakte auf ihrer Website bereit.

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