Elektroschrott in der Zahnarztpraxis

Praxis-PC, Konnektor & Co: Altgeräte sicher, rechtskonform und nachhaltig „extrahieren“
In der Zahnmedizin gibt es das Prinzip: Was keine Funktion mehr hat oder Schmerzen bereitet, muss raus. Doch während die Entsorgung von beispielsweise biologischem Abfall Routine ist, bereitet ein ganz anderer Abfallstrom zunehmend Kopfzerbrechen. Von der ausgedienten Intraoralkamera, Konnektoren, Kartenlesegeräte bis zum klobigen Server im Backoffice: Elektroschrott wächst weltweit fünfmal schneller als unser Bemühen, ihn sinnvoll zu recyceln.
Text Nadja Ebner, KZV Nordrhein

Erstellt: 13.07.2026

Aktualisiert: 16.06.2026

Ein Haufen Elektroschrott
© Josep Curto – stock.adobe.com
Globus um den eine Reihe LKW wie eine Kette geschlungen ist. Global E-Waste Monitor, Elektroschrott
Erstellt mit ChatGPT

Laut dem Global E-waste Monitor 2024 der Vereinten Nationen produzierten wir 2022 weltweit die Rekordmenge von 62 Millionen Tonnen Elektroschrott. Das entspricht einer Schlange aus 40-Tonnen-Lkw, die einmal komplett um den Äquator reicht.

Elektronische Geräte enthalten viele Schadstoffe wie Schwermetalle. Eine unsachgemäße Entsorgung belastet die Umwelt und verstößt gegen gesetzliche Vorgaben. Und sie enthalten natürlich wertvolle Rohstoffe, die weiter genutzt werden können. Dass das noch viel zu selten geschieht, zeigt das Beispiel der Seltenen Erden: Nur etwa ein Prozent des Bedarfs hiervon wird durch Recycling gedeckt. Wir werfen buchstäblich Milliardenwerte weg, während die Rohstoffpreise für neue Praxis-IT steigen! In Deutschland liegt die gesetzlich vorgeschriebene Recyclingquote übrigens bei 65 Prozent – ein Ziel, von dem wir aktuell weit entfernt sind.

Eine Frage der Haftung

Für Zahnarztpraxen ist ein Aspekt bei der Entsorgung von Elektroschrott besonders wichtig: der Datenschutz. Selbst scheinbar „gelöschte“ Patientendaten können wiederhergestellt werden – mit potenziell gravierenden Folgen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Deshalb unterscheidet das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) zwischen Geräten für den Privatgebrauch (B2C) und gewerblichen Produkten (B2B). In der Praxis bedeutet das:

Hier sind Sie als Praxisinhaber in der Pflicht, die Entsorgung über zertifizierte Wege sicherzustellen.

„Löschen“ ist nicht gleich „weg“

Ein einfaches Verschieben in den Papierkorb ist für die Datensicherheit etwa so effektiv wie Pusten gegen Karies. Die DSGVO verlangt eine irreversible Vernichtung. Im Zweifel hilft nur die physische Zerstörung des Datenträgers: die „Extraktion mit dem groben Besteck“.

Besondere Herausforderung: TI-Komponenten

Mit der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) werden in vielen Praxen ältere Konnektoren und Kartenlesegeräte ersetzt. Diese Geräte sind sicherheitsrelevant und enthalten sensible Konfigurationsdaten. Vor der Entsorgung ist daher sicherzustellen, dass alle hochsensible Patientendaten vollständig und irreversibel gelöscht oder die Datenträger physisch zerstört werden. Ein einfaches Verschieben in den Papierkorb reicht nicht aus, da Daten so wieder herstellbar bleiben. Viele Tipps finden Sie unter: Daten auf Festplatten, Datenträgern und Smartphones sicher löschen.

Rechtliche Grundlagen

Praxen sind verpflichtet, Altgeräte getrennt zu sammeln und ausschließlich über zugelassene Entsorgungswege abzugeben. Gleichzeitig müssen sie nachweisen können, dass personenbezogene Daten ordnungsgemäß vernichtet wurden. Für die Entsorgung gelten insbesondere das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und gegebenenfalls das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

  1. Inventur machen: Werfen Sie einmal im Jahr einen kritischen Blick in die Abstellkammer. Was nicht mehr läuft, blockiert nur wertvollen Raumwert.
  2. Daten professionell löschen: Nutzen Sie zertifizierte Software oder spezialisierte Dienstleister. Bei TI-Geräten ist besondere Vorsicht geboten.
  3. Zertifizierte Entsorgung: Nutzen Sie kommunale Wertstoffhöfe oder zertifizierte Entsorger (Infos unter: E-Schrott Entsorgung in Deiner Nähe – Kostenlos, Sicher und Einfach – Plan-E ).
  4. Rücknahme nutzen: Viele Depots oder Hersteller bieten Austauschprogramme an. Fragen Sie Ihren IT-Dienstleister gezielt nach der Altgeräte-Rücknahme inkl. Löschprotokoll.
  5. Dokumentation: In der Zahnmedizin gilt: Was nicht dokumentiert ist, ist nicht passiert. Lassen Sie sich die fachgerechte Vernichtung der Daten schriftlich bestätigen.
  6. Verantwortung klären: Delegieren Sie das Thema an eine Person im Team (z.B. die Praxismanagerin oder den IT-Beauftragten).
  7. Zweite Chance prüfen: Ein PC, der für die Abrechnungssoftware zu langsam ist, taugt vielleicht noch als Spende für Schulen – aber nur nach einer professionellen Datenreinigung!

Nachhaltige Weiterverwendung

Neben der sicheren Entsorgung lohnt sich ein Blick auf die Wiederverwendung: Funktionsfähige Geräte können, nach vollständiger Datenlöschung, weiterverkauft oder gespendet werden. Zudem empfiehlt es sich, bei Neuanschaffungen auf langlebige und energieeffiziente Technik zu achten.

Elektroschrott-Management ist mehr als nur Mülltrennung. Es ist aktiver Datenschutz, Rechtssicherheit, ein Stück Verantwortung für die Umwelt und Nachhaltigkeit. Wer seine Altgeräte professionell entsorgt, zeigt die gleiche Sorgfalt, die er auch am Behandlungsstuhl walten lässt. Und Sorgfalt ist am Ende immer ein gutes Aushängeschild für eine moderne nordrheinische Zahnarztpraxis.

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