Das Gelbe Heft bekommt Zähne

Z1 bis Z6 ergänzen jetzt die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert. Sie umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluoridanwendung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der GKV-Spitzenverband und die KZV Nordrhein begrüßen, dass nun alle Früherkennungsuntersuchungen der kleinen Patientinnen und Patienten verbindlich und übersichtlich in einem Dokument festgehalten werden. So wird die Mundgesundheit von Kindesalter an gefördert und frühe Karies kann vermieden werden.

Erstellt: 20.04.2026

Aktualisiert: 16.03.2026

Ein Baby schaut über das Gelbe Heft in die Kamera
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Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, fasst zusammen: „Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen rücken wir die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus und unterstreichen die hohe Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge. Denn eine umfassende Prävention kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium ist daher genau der richtige Ort dafür. Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9.“

Einlegeblätter ergänzen bisherige Gelben Hefte

Neugeborene erhalten ein Gelbes Heft, das sämtliche ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9; Z1 bis Z6) enthält. Gelbe Hefte, die vor 2026 ausgehändigt wurden, können weiter genutzt werden. Eltern erhalten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnarztpraxis.

Ab sofort ist es also wichtig, dass Erziehungsberechtigte das Gelbe Heft ihres Kindes auch zum Zahnarzttermin mitbringen, damit die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse – wie in der Kinderarztpraxis – eingetragen wird.

Alle wichtigen Vorsorgetermine – ärztlich und zahnärztlich – in einem Dokument.

Der Zahnarzttermin wird so selbstverständlich wie der Kinderarzttermin.

Durch regelmäßige Kontrollen, Tipps zur Zahnpflege und Ernährung kann frühkindliche Karies verhindert werden.

Kinderarzt- und Zahnarztpraxen arbeiten enger zusammen – für eine ganzheitliche Vorsorge.

Zahnarztpraxen können ab sofort die zahnärztlichen Einlegehefte inklusive Aufkleber über das Bestellformular auf Infoportal für Zahnarztpraxen oder über www.mykzv.de kostenlos bei der KZV Nordrhein bestellen (max. 50 Stück pro Praxis).

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gelbe Heft NICHT bei der KZV Nordrhein bestellen können.

Gelbe Hefte werden von Kinderarztpraxen und anderen Institutionen ausgegeben! Nur während der Übergangsphase geben Zahnarztpraxen die zahnärztlichen Einleger für Bestandshefte aus, die vor dem 1. Januar 2026 ausgegebenen wurden und die Untersuchungen Z1 – Z6 noch nicht enthalten.

Links „Nordrheinischer Kinderpass“, rechts „Gelbes Heft“

Der Nordrheinische Kinderpass ist KEIN Einlegeheft und KEIN Gelbes Heft

Gut zu wissen: Der Zahnärztliche Kinderpass der KZV Nordrhein existiert bereits seit vielen Jahren. Er ist nicht zu verwechseln mit den Einlegeheften oder dem Gelben Heft. Bitte beachten Sie das bei Bestellungen. Der von der KZV Nordrhein erstellte Kinderpass kann neben dem Gelben U-Heft ergänzend weiterhin verwendet werden. Hier finden sich über das U-Heft hinaus weiterführende hilfreiche Informationen und Begriffserklärungen für die Eltern.

Hinweis: Aufgrund der großen Nachfrage kommt es aktuell zu Lieferengpässen, so dass wir noch nicht alle Bestellungen bearbeiten konnten. Dafür bitten wir um Verständnis und Geduld. Sobald die Einlegehefte und Aufkleber eingegangen sind, arbeiten wir mit Hochdruck daran, diese umgehend an Praxen auszuliefern, allerdings nur maximal 50 Stück pro Praxis!

Leider ist der Download der Einlegehefte nicht möglich, da es sich bei dem Gelben Heft um ein geschütztes Druckerzeugnis des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) handelt.

Leider dauert es wohl noch einige Zeit, bis das Gelbe Heft als Medizinisches Informationsobjekt – kurz MIO – in der ePA enthalten ist. Die FU-Richtlinie enthält jedoch bereits die notwendigen rechtlichen Regelungen, um die Dokumentation der Z1 bis Z6 zukünftig auch in elektronischer Form in der ePA vorzunehmen. Hierzu müsste das BMG jedoch zunächst den Auftrag erteilen, das Gelbe Heft als MIO in die ePA einzuarbeiten. Dies scheint im Moment nicht geplant zu sein. Aus diesem Grund wird die papiergestützte Dokumentation im Gelben Heft bis auf weiteres notwendig sein.

Das Kommunikationspaket enthält die folgenden Vorlagen:

  • Plakat (auch für den professionellen Druck) in A3, A4 und A5
  • zweiseitiger Flyer in DIN lang (9,8 x 21 cm),
    ebenfalls für den professionellen Druck
  • Social-Media-Vorlagen in 1.080 x 1.350 Pixel (Verhältnis 4:5)
    als JPEG- und PNG-Datei
  • Banner für das Einbinden in der E-Mail-Signatur

Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“

Nadja Ebner, KZV Nordrhein, und KZBV/GKV-Spitzenverband, PM vom 13. Januar 2026

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