Das AuB-Konzept und die Versorgung vulnerabler Patientengruppen

Das AuB-Konzept sieht die systematische Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung individueller Mund- und Prothesenpflegepläne, eine Aufklärung über Mundhygiene sowie regelmäßige Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit vor.
Text Nadja Ebner, KZV Nordrhein

Erstellt: 22.06.2026

Aktualisiert: 11.06.2026

Ein Zahnarzt klärt einen älteren Patienten anhand eines Zahnmodells über Mundgesundheit auf als Synonym für das AuB-Konzept und die Versorgung vulnerabler Patientengruppen
© Seventyfour – stock.adobe.com

Die zahnmedizinische Versorgung älterer Menschen, Pflegebedürftiger und Menschen mit Behinderung gilt heute als selbstverständlicher Bestandteil der Regelversorgung. Tatsächlich ist sie das Ergebnis eines langen berufspolitischen Prozesses.

Mit dem 2010 vorgestellten Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“, kurz AuB-Konzept, haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften einen grundlegenden Wandel angestoßen. Was damals politisch umstritten war, ist aktuell eine echte Erfolgsgeschichte und dient als Blaupause für strukturierte Versorgungsmodelle – sogar über die Zahnmedizin hinaus.

Ausgangspunkt war die Verpflichtung Deutschlands durch die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009, eine gleichwertige gesundheitliche Versorgung für Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen sicherzustellen. In der zahnmedizinischen Praxis bestand zu diesem Zeitpunkt eine erhebliche Versorgungslücke. Weder präventive noch therapeutische Leistungen waren systematisch im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Die Versorgung erfolgte vielfach auf Initiative engagierter Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Pflegeeinrichtungen aufsuchten. Häufig ohne adäquate Vergütung.

Das AuB-Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen formulierte erstmals einen strukturierten Ansatz. Ziel war es, eine aufsuchende, präventiv orientierte und interdisziplinär abgestimmte Versorgung zu etablieren. Die Umsetzung erfolgte schrittweise über gesetzliche Regelungen. Zunächst wurden die Grundlagen für die aufsuchende Betreuung geschaffen und damit die kurative Versorgung verbessert. Einen entscheidenden Fortschritt stellte anschließend die Einführung präventiver Leistungen dar.

Mit der Verankerung entsprechender Ansprüche im Sozialgesetzbuch wurde die Versorgung qualitativ erweitert. Dazu gehören die systematische Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung individueller Mund- und Prothesenpflegepläne, eine Aufklärung über Mundhygiene sowie regelmäßige Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit. Die Einbindung von Pflege- und Unterstützungspersonen ist dabei ein zentraler Bestandteil, um die Nachhaltigkeit der Versorgung sicherzustellen.

Auch auf regionaler Ebene wurde diese Entwicklung aktiv begleitet. In Nordrhein haben die KZV und die Zahnärztekammer frühzeitig auf die Bedeutung strukturierter Versorgungsmodelle hingewiesen und deren Umsetzung durch Publikationen, Fortbildungsangebote und konkrete Unterstützung der Praxen vorangetrieben. Insbesondere die Förderung von Kooperationsverträgen zwischen Zahnarztpraxen und stationären Pflegeeinrichtungen hat sich als wirksames Instrument etabliert. Diese Verträge schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für eine regelmäßige Betreuung und tragen zur Verbesserung der Versorgungsqualität bei (siehe RZB 3/2026).

Weitere Herausforderungen

Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin große Herausforderungen. Die Behandlung älterer Menschen, Pflegebedürftiger und Menschen mit Behinderung ist mit einem deutlich erhöhten Aufwand verbunden. Dieser betrifft nicht nur die Behandlungszeit, sondern auch organisatorische Abläufe, personelle Ressourcen sowie technische Anforderungen. Die derzeitigen Vergütungsstrukturen bilden diesen Mehraufwand nur unzureichend ab.

Hinzu kommen strukturelle Grenzen der aufsuchenden Versorgung. Viele diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind weiterhin an die Zahnarztpraxis gebunden. In Pflegeeinrichtungen fehlen häufig geeignete räumliche und technische Voraussetzungen. Gleichzeitig erschweren personelle Engpässe in den Einrichtungen eine kontinuierliche Betreuung. Auch die flächendeckende Versorgung ist noch nicht erreicht, insbesondere bei vulnerablen Personengruppen außerhalb klassischer Pflegeeinrichtungen.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Qualifikation der Beteiligten. Die Behandlung dieser Patientengruppen erfordert spezifische Kenntnisse und Kompetenzen, die erst seit Kurzem verbindlich mit dem Querschnittsbereich „Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen“ in der zahnmedizinischen Approbationsordnung verankert sind: eine Chance, die Seniorenzahnmedizin nachhaltig in die Ausbildung zu integrieren.

Interdisziplinäre Ansätze sowie spezialisierte Versorgungsstrukturen gewinnen damit zunehmend an Bedeutung. Eine gute zahnmedizinische Versorgung von Personen mit Unterstützungsbedarf gelingt nur im Team. Zahnmedizin, Geriatrie, Angehörige, Pflege- und gegebenenfalls weitere Gesundheitsberufe müssen auf Augenhöhe zusammenarbeiten, auch im Hinblick auf die tägliche Mundhygiene. In der Praxis bedeutet das: Es braucht feste Versorgungsstrukturen, klare Kommunikationswege und gemeinsame Verantwortung.

Auch im präventiven Bereich bestehen weiterhin Entwicklungspotenziale. Beispielsweise ist ein relevanterAnteil alter Menschen zahnlos oder auf Prothesen angewiesen. Unterstützende Maßnahmen zur Prothesenpflege sowie niedrigschwellige Präventionsangebote könnten die Lebensqualität dieser Patientengruppe weiter verbessern. Darüber hinaus wird eine Weiterentwicklung der Leistungspositionen diskutiert, um dem erhöhten Beratungs- und Betreuungsbedarf gerecht zu werden.

Zahnärzteschaft gefordert

Das AuB-Konzept hat die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen nachhaltig verändert. Es hat den Übergang von einer überwiegend ehrenamtlich getragenen Versorgung hin zu strukturierten, gesetzlich verankerten Leistungen ermöglicht. Gleichzeitig zeigt sich, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist.

Für die zahnärztliche Selbstverwaltung – auch in Nordrhein – bleibt es eine zentrale Aufgabe, die bestehenden Strukturen weiterzuentwickeln und an die demografischen Veränderungen anzupassen. Eine bedarfsgerechte Versorgung dieser Patientengruppen ist nicht nur eine fachliche Herausforderung und eine für die Zukunftsfähigkeit der eigenen Praxis, sondern Ausdruck einer solidarischen und fortschrittlichen Gesundheitsversorgung.

Ältere Menschen, Pflegebedürftige (nach § 22a SGB V) und Menschen mit Behinderungen, die ein erhöhtes Risiko für Zahnerkrankungen aufweisen

Das Konzept beinhaltet, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte direkt in Pflegeeinrichtungen oder in das häusliche Umfeld kommen, um dort Behandlungen durchzuführen.

Erhebung des Mundgesundheitsstatus, Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans, Aufklärung über Mundhygiene, Professionelle Zahnreinigung und Fluoridierung, teils empfohlen im Quartalsabstand, Entfernung von Zahnstein

Das Konzept zielt darauf ab, die „Terra incognita“ der Mundpflege bei Pflegebedürftigen zu schließen und deren Behandlungssituation zu verbessern, da in diesem Bereich noch erheblicher Versorgungsbedarf besteht.

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