Ausbildungsprämie: So erhalten Sie die finanzielle Unterstützung für die ZFA-Ausbildung

Einige Praxen haben durch die Corona-Pandemie in den letzten Monaten finanzielle Einbußen gehabt: Patienten haben aus Angst Termine abgesagt, Mitarbeiter mussten vorübergehend in Kurzarbeit geschickt werden. Auch wenn sich die Lage langsam wieder entspannt, bleiben für viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber finanzielle Sorgen rund um den Betrieb und das Praxisteam.

Erstellt: 14.09.2020

Um die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte, der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA), weiterhin zu ermöglichen, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Auszubildende gespannt, der dafür sorgt, dass Schulabsolventen ihre Ausbildung beginnen und Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich beenden können. Dazu zählt unter anderem eine Ausbildungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

So erhalten Sie die Ausbildungsprämie:

Die Fördermittel sind begrenzt und richten sich nach dem Eingang des Antrags. Voraussetzung ist unter anderem ein Ausbildungsbeginn zwischen dem 01. August 2020 und 15. Februar 2021. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Auszahlung erst nach der erfolgreich absolvierten Probezeit erfolgen wird.

Bescheinigung der zuständigen Stelle

Zusätzlich zum Antrag müssen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle (hier ZÄK Nordrhein) über das Ausbildungsverhältnis einreichen. Die Bescheinigung finden Sie auf der oben genannten Seite oder unter dem folgenden Direktlink:https://www.arbeitsagentur.de/datei/bescheinigung-ausbildungspraemie-und-ausbildungspraemie-plus_ba146593.pdf

Eine Bearbeitung der Bescheinigung seitens der ZÄK Nordrhein kann nur erfolgen, wenn die folgenden Informationen vollständig eingetragen wurden:

Die vorausgefüllte Bescheinigung muss dann an die ZÄK Nordrhein gesendet werden:

Die ZÄK Nordrhein ist bemüht, die Bescheinigungen möglichst schnell wieder zurückzuschicken.

Weitere finanzielle Hilfen

Wenn Ihre Praxis aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten. Bildet Ihre Praxis Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie eine Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen.

Näheres zu den Voraussetzungen und Details zu den weiteren finanziellen Hilfen erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite der Bundesagentur für Arbeit unterhttps://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.

Liane Wittke, ZÄK Nordrhein

Weiterführende Links:

Ähnliche Artikel:

Ein Zahnarzt unterhält sich mit einen älteren Patienten im Zahnarztstuhl, der einen Spiegel in der Hand hält

Freier Verband Deutscher Zahnärzte - Landesverband Nordrhein

Zwei Hände, eines mit Handschuh, eines ohne, halten ein Herz. Darunter der Text: Kein Rassismus, keine Diskriminierung und keine Gewalt gegenüber den Mitarbeitenden des Gesundheitswesens #mags.nrw

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Eine Frau, die sich die Wange hält und jemandem etwas überreicht

Freier Verband Deutscher Zahnärzte - Landesverband Nordrhein