Aus zwei Begehungen wird eine
Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Vereinbarung zwischen dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, und der Zahnärztekammer Nordrhein zur neuen integrierten Begehung nach Arbeitsschutz.
Text: ZÄK Nordrhein
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Bürokratieabbau darf nicht nur eine Worthülse bleiben, sondern muss auch praktisch umgesetzt werden. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung haben die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen erreicht: Ab dem 1. Januar 2027 werden die Begehungen nach § 21 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die bislang von den Bezirksregierungen durchgeführt wurden, in die Begehungen nach § 77 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) integriert.
Die anlassunabhängigen MPDG-Begehungen (früher MPG) werden bereits seit 2013 regelmäßig von Mitarbeitenden der Zahnärztekammer Nordrhein durchgeführt, die zugleich als Sachverständige von den Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln bestellt sind. Künftig können damit zwei bislang getrennte Verfahren in einer Begehung zusammengeführt werden
Im Bereich des Strahlenschutzes werden mögliche Anpassungen aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen auf Bundes- und Landesebene weiter geprüft, um zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden zu können.
Konkrete Hilfe aus der Kammer für Ihre Praxis – denn jeder ist betroffen
In unserer Online-Schulung am 14. Oktober 2026 zeigen wir Ihnen und Ihrem Team praxisnah und aus erster Hand durch unsere Sachverständigen:
- Arbeitsschutz: Welche konkreten Unterlagen bei einer Begehung durch die Zahnärztekammer Nordrhein vorliegen sollten (inkl. Musterdokumentation)
- Strahlenschutz: Welche konkreten Unterlagen bei einer Begehung durch die Bezirksregierung vorliegen sollten (inkl. Musterdokumentation)
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3 Fortbildungspunkte
Teilnahmegebühr: 49 € (ZÄ), 15 € (ZFA)
14.10.2026
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