5. Dezember – Internationaler Tag des Ehrenamtes

Ohne das Ehrenamt wäre die zahnärztliche Selbstverwaltung im Allgemeinen und im Besonderen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein wohl kaum in der heutigen Form möglich.

Erstellt: 05.12.2020

Aktualisiert: 25.07.2025

Hände einer Ärztin halten ein Plastikherz in die Kamera
© Art Stocker – stock.adobe.com

Dies ergibt sich sehr eindrücklich aus § 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der KZV Nordrhein:

„Alle Ämter in der Vereinigung mit Ausnahme der Vorstandsämter sind Ehrenämter.“

Bereits bei der Gründung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen durch das Gesetz über Kassenarztrecht (GKAR) vom 17. August 1955, wurde unter anderem für die Mitglieder der Zulassungsausschüsse, der Landesschiedsämter sowie der Landes- und der Bundesausschüsse festgelegt, dass diese ihr Amt als Ehrenamt versehen.

Diese Maßgabe begründete sich schon im Zweiten Buch der Reichsversicherungsordnung (RVO), welches seit 1912 das Kernstück des Sozialrechts bildete und setzt sich bis heute unverändert im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) fort.

Bis heute gibt es unzählige, facettenreiche Möglichkeiten zur Mitarbeit:


  • Vertreterversammlung

  • Beirat

  • Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen

  • Landesschiedsamt für vertragszahnärztliche Versorgung in Nordrhein

  • Zulassungsausschuss Zahnärzte

  • Berufungsausschuss Zahnärzte

  • Kommunale Gesundheitskonferenzen

  • Beschwerdeausschuss

  • Arbeitskreise für Jugendzahnpflege und Gruppenprophylaxe

  • Disziplinarausschuss

  • Finanzausschuss

  • Satzungsausschuss

  • Delegierte für die KZBV Vertreterversammlung

  • Kreisvereinigungsobleute

  • Verwaltungsstellenleiter oder Stellvertreter

  • Widerspruchsstelle

  • Öffentlichkeitsausschuss

  • Personalausschuss

  • Prothetik-Beschwerdeausschuss

  • Prothetikeinigungsausschuss

  • Ehrenamtliche Sozialrichter

  • Wahlausschuss

  • Prüfungsstelle

  • Sichtungsstelle

  • Qualitätsprüfung

  • Gutachter und Obergutachter

  • usw.


Alle diese Ämter werden mit großer Hingabe von engagierten Zahnärztinnen und Zahnärzten wahrgenommen.

Wir nehmen den heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes als Gelegenheit wahr, allen amtierenden und ehemaligen Ehrenamtsträgern in Nordrhein zu danken: für das stetige Engagement, für die viele Zeit und die große Bereitschaft, sich für die Kollegenschaft einzusetzen.

Wenn auch Sie sich gerne ehrenamtlich engagieren möchten, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen, ob per E-Mail, postalisch oder persönlich. Einen sehr guten Einstieg bieten auch die vielen regionalen Stammtische, deren Termine regelmäßig im Rheinischen Zahnärzteblatt veröffentlicht werden. Hier können Sie unverbindlich in die Materie der ehrenamtlichen und standespolitischen Arbeit reinschnuppern sowie erste Kontakte knüpfen.

Constanze Overhoff, KZV Nordrhein

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Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein