Störung des Zahnarzt-Patientenverhältnisses – Ist es Krankenversicherungen erlaubt, ein „Qualitätsnetzwerk“ zu empfehlen?

Das Zahnarzt-Patientenverhältnis ist ein durch großes Vertrauen geprägtes Verhältnis. Die freie Zahnarztwahl gilt es daher zu schützen. Doch immer wieder kommt es vor, dass dieses Verhältnis von außen –z.B. von Krankenversicherungen- gestört wird. So auch in dem vom OLG Dresden, 09.10.2020, AZ: 14 U 807/20, entschiedenen Fall:

Neue Leitlinie zur Versorgung des dentalen Traumas – Empfehlungen zur Behandlung von bleibenden Zähnen

Die Prävalenz des dentalen Traumas ist in allen Altersgruppen mit ca. 25 bis 30 Prozent sehr hoch – Tendenz steigend. Die daraus resultierenden jährlichen Krankheits- und Folgekosten liegen allein in Deutschland laut Schätzungen bei ca. 200 bis 550 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund haben die federführenden Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) sowie die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK)