Nutzung als Arztpraxis störender als Wohnnutzung – WEG kann ein Unterlassungsanspruch zustehen
Die Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis ist wegen des damit verbundenen erhöhten Besucheraufkommens störender als eine Wohnnutzung. Der Wohnungseigentümergemeinschaft kann daher ein Unterlassungsanspruch zustehen. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az. 2-13 S 131/20) laut Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG.
Zahnärzteschaft zeigt der Politik die „Rote Karte“
„Patientenversorgung im Abstiegskampf“ - auf Einladung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in Nordrhein-Westfalen trafen sich am 3. Mai 2023 mehr als 1.111 Kolleginnen und Kollegen auf Schalke zu einer gemeinsamen Protestaktion gegen das 2022 beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung und zeigten der Politik die „Rote Karte“.