Von den Grenzen der Abgabepflicht an die KSK

Eine einmalige Auftragserteilung an einen Webdesigner zur Erstellung eines Internetauftritts löst auch dann keine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse aus, wenn dafür ein Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze gezahlt werden muss. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 1. Juni 2022 entschieden und damit gleichlautende Urteile der Vorinstanzen bestätigt (B 3 KS 3/21 R).