Approbation weg nach Verurteilung wegen Versicherungsbetrug

Verhalten außerhalb der (zahn-)ärztlichen Tätigkeit immer häufiger ein Entzugsgrund: Der Entzug der Approbation, also der Erlaubnis zur Ausübung des (zahn-)ärztlichen Berufs, ist für den Betroffenen eine sehr harte, wirtschaftlich existenzbedrohende Sanktion. Sie bedeutet nichts anderes als ein Berufsverbot. Daher werden an einen solchen Entzug hohe Anforderungen gestellt.