Zahnärzte als Unternehmer

Wie wichtig sind gute Abrechnungskenntnisse heute für die erfolgreiche Praxisführung?

Zahnärztinnen und Zahnärzte haben ihr Studium beendet und treten an, einen in hohem Maße ethischen Beruf auszuüben. Während ihres Studiums und vor der Niederlassung erfahren sie in der Regel kaum etwas darüber, dass sie in ihrer zukünftigen selbstständigen Tätigkeit auch unternehmerische Fähigkeiten besitzen oder erwerben müssen. 

Spätestens vor der Niederlassung in der eigenen Praxis wird es wichtig sein, sich mit den Themen Unternehmertum, Freiberuflichkeit und Mittelstand eingehend zu befassen. Eine Persönlichkeitsstudie der Universität Landau, bei der eine Korrelation zwischen Persönlichkeit und Praxiserfolg ermittelt wurde, belegt, dass rund 25 Prozent aller Praxisinhaber/-innen als uneingeschränkt unternehmerisch geeignet einzustufen sind. Zwar wurde sie in der Ärzteschaft durchgeführt, das Ergebnis ist jedoch auch auf unseren Berufsstand übertragbar. Die Studie zeigt darüber hinaus aber auch, dass 60 Prozent der Praxisinhaber/-innen nur als „partiell unternehmerisch geeignet" einzustufen sind. Dieser großen Gruppe ist daher der Erwerb von wirtschaftlichem Know-how und von Führungskompetenz dringend anzuraten.

Einfluss von BEMA, Richtlinien und GOZ 2012 auf die Dienstleistung

Der Praxisinhaber muss  in der Lage sein, seine Dienstleistung einschätzen und bewerten zu können. In der Zahnarztpraxis treffen sich zwei betriebswirtschaftliche Welten. Die Kostenstruktur der Praxis orientiert sich am Markt, unterliegt dem Spiel der Kräfte, also dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage. Auf der Einnahmeseite hingegen sind im Rahmen der vertragszahnärztlichen Behandlung die Leistungen mit einem gesetzlich regulierten Honorar verbunden. Dieses Leistungsverzeichnis (BEMA) ist die Basis für die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ergänzend regeln Richtlinien die Behandlungen.

Ein weiteres Regelwerk ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie regelt für Privatleistungen Umfang und Honorar erbrachter zahnärztlicher Leistungen. Sie wird sowohl für die Abrechnung mit Privatpatienten genutzt als auch in den Fällen, in denen gesetzlich versicherte Patienten Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind, wobei in den letzten Jahren der letztgenannte Teil eine immer größere Bedeutung erlangt. Das zweigleisige Honorarsystem in Deutschland ist historisch gewachsen. Für die gesetzliche Krankenversicherung galt schon immer, dass nicht alle machbaren Behandlungen auch von der Solidargemeinschaft bezahlt werden können.

Hälftiger Umsatz aus BEMA und GOZ 2012

Aus dem statistischen Jahrbuch 2012 der KZBV ergibt sich, dass in den alten Bundesländern 46,6% der Einnahmen einer Zahnarztpraxis über die KZV und damit zu BEMA-Bedingungen abgerechnet werden und bereits 53,4 % des Umsatzes direkt mit dem Patienten unter Zugrundelegung der GOZ erwirtschaftet wird und dies mit steigender Tendenz.

Die Liquidation ist betriebswirtschaftlich die Einnahmeseite der Praxis. Vor diesem Hintergrund erscheint eine ausschließliche Delegation auf Mitarbeiter unternehmerisch und fachlich nicht sinnvoll, der Zahnarzt muss jederzeit Herr seiner Abrechnung sein und hierfür über die notwendigen Kenntnisse verfügen.

Weiterführende Termine

Das Intensiv-Abrechnungsseminar von Zahnärztekammer Nordrhein und KZV Nordrhein am 16./17. November 2018 vermittelt Assistentinnen, Assistenten und neu niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten die nötigen Kenntnisse: Zur Anmeldung.

Im Karl-Häupl-Institut der Zahnärztekammer Nordrhein finden regelmäßig Fortbildungen der Zahnärztekammer und der KZV Nordrhein zu Abrechnungsfragen rund um BEMA und GOZ statt. Informationen zu den aktuellen Kursen gibt es im KHI-Programmheft unter: https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fuer-die-praxis-fortbildung/karl-haeupl-institut-khi/.

Dr. Bernd Mauer, Zahnärztekammer Nordrhein

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