Praxiseinrichtung: Folgekosten senken

Vor einiger Zeit haben wir uns mit dem Thema Wartung von dentalen Praxiseinrichtungsgegenständen und Geräten befasst (Wartung quo vadis) 

und hierbei das besondere Augenmerk darauf gerichtet, wie weit Zahnärzte von kostenverursachenden Vorgaben der Dentalgerätehersteller abhängig sind und wie weit sie in diesem betriebswirtschaftlich wichtigen Bereich selbst steuernd wirken können. Auch  bei der Praxiseinrichtung – z.B. bei der Planung einer Praxisneugründung oder bei Planungen zur Modernisierung bei einer Praxisübernahme – kann der Praxisinhaber in hohem Maß betriebswirtschaftlich steuern und damit langfristig die laufenden Folgekosten beeinflussen.

Hierzu wollen wir Ihnen an dieser Stelle einige Denkanstöße geben, wobei diese als Anregungen langjähriger Praktiker zu verstehen sind. Die Entscheidung muss letztlich jede und jeder für sich selbst treffen.

Behandlungseinheit

Dentalindustrie und Dentaldepots bieten heutzutage meist „Kompletteinheiten“ an, in denen an einem Anschlusspunkt sämtliche Bestandteile der Einheit (Behandlungsstuhl, Schwebetisch, Behandlungsgerät mit Turbine, Motoren usw., Absaugung, Speibecken, OP-Leuchte und ggf. weitere Bestandteile) vereint sind. Als Argument hierfür wird häufig vorgebracht, dass die Installation einfacher sei.

Man sollte jedoch bedenken, dass es hierbei durchaus nach Jahren zu sehr kostenintensiven Neuanschaffungen kommen kann. Gerade die Erfahrung aus dem Jahr 2017, als ein großer deutscher Dentalgerätehersteller für eine seit vielen Jahren fast marktführende Dentaleinheit erklärte, eine weitere Versorgung mit Ersatzteilen sei für ihn (!) nicht mehr wirtschaftlich, weshalb er diese einstelle und die Kunden doch bitte gerne neue Einheiten kaufen sollten, sollte hier nachdenklich machen.

Hat man sich bei der ursprünglichen Praxiseinrichtung entschieden, Behandlungsstuhl, ggfs. mit Schwebetisch, Behandlungsgerät (z.B. als Cart), OP-Leuchte (ggf. als deckenmontiertes Modell), Absaugung (z.B. als Hinterkopfabsaugung) getrennt voneinander zu installieren, hat man auch in der Zukunft jederzeit die Möglichkeit, ein erneuerungsbedürftiges Gerät als Einzelnes zu erneuern und die restlichen Bestandteile weiter zu betreiben. 

Behandlungsgerät

Hat ein Behandlungsgerät, das vollgestopft ist mit Elektronik, nur über Mikromotoren und über keine Turbine verfügt, wirklich entscheidende Vorteile gegenüber einem luftgesteuerten Behandlungsgerät mit Luftmotoren und Turbine? Es sollte zu denken geben, warum solche luftgesteuerten Geräte, die in vielen Ländern seit Jahrzehnten Standard sind, in Deutschland in der Regel von den Dentaldepots nicht oder nur auf Nachfrage angeboten werden. Tatsächlich sind die Defektanfälligkeit und der Wartungsaufwand solcher Geräte ganz erheblich geringer als bei den angeblich modernen Behandlungsgeräten.

Außerdem ist die Reparatur im seltenen Fall eines Defektes meist sehr einfach, extrem kostengünstig und kann von den meisten Zahnärzten selbst, ohne Inanspruchnahme des Depottechnikers, innerhalb von Minuten ausgeführt werden. Es erklärt sich hieraus, dass solche luftgesteuerten Einheiten für die Dentaldepots aus technischer Sicht wirtschaftlich uninteressanter sind, was möglicherweise das zögerliche Angebot erklärt.

Hinterkopfabsaugung

Diese Positionierung ist eine sehr bedenkenswerte Alternative zur Absaugung am Behandlungsstuhl. Sie ermöglicht auch dem Zahnarzt, in dem Fall, dass die/der ZFA einmal gerade mit beiden Händen beschäftigt ist, schnell und einfach an den Sauger zu kommen, ohne sich weit über den Patienten beugen zu müssen.

Darüber hinaus ermöglicht es dieses Behandlungskonzept, auf ein Speibecken zu verzichten. Auch wenn dies vielen jungen Kolleginnen und Kollegen ungewohnt vorkommen mag, berichten Kollegen, die ein solches Konzept seit Jahren einsetzen einstimmig von seinen zahlreichen Vorteilen. Dies fängt bei der deutlich besseren Hygienefähigkeit des Behandlungsplatzes an, was im Zeitalter von MPG, RKI-Richtlinien, IfSG usw. nicht unbedeutend ist, geht über die geringere Störanfälligkeit der Geräte bis hin zu der Tatsache, dass der Behandlungsablauf in der Regel flüssiger und zügiger ist.

Elektrotom

Muss das Elektrotom in die Behandlungseinheit eingebaut sein oder wird es, da es nicht so häufig benötigt wird, nicht besser als stand-alone-Gerät betrieben? Ein Elektrotom muss jährlich überprüft werden; ist es in die Behandlungseinheit integriert, betrifft dies die gesamte Einheit.

Thermodesinfektor (RDG)

Welche Wartungsintervalle gibt der Hersteller vor? Es gibt Geräte, bei denen man die Wartung größtenteils selbst vornehmen kann und darf. Decken sich die Wartungsintervalle mit den Revalidierungsintervallen?

Diese Aufzählung lässt sich sicherlich noch erweitern. Man sollte sich daher nicht scheuen, sich vor derartigen Entscheidungen auch mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und jene um Rat zu fragen, die schon längere Zeit niedergelassen sind.

Angebote der Dentalindustrie / Dentaldepots sollte man stets kritisch hinterfragen!

Dr. Bernd Mauer, Zahnärztekammer Nordrhein

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