Neuer KFO-Katalog vorgestellt

In einer neuen Serie stellt der KFO-Referent der KZV Nordrhein Dr. Karl Reck beginnend mit RZB 11/2023 die wichtigsten Neuerungen des aktuellen Katalogs der sogenannten MZA-Leistungen (Mehr-, Zusatz- und andere Leistungen) vor.

Die neue Mehrkostenregelung KFO, ein wichtiger Meilenstein zahnärztlicher Standespolitik, ist seit dem 1. Oktober 2023 vollständig in Kraft. Bereits seit dem 1. Juli 2023 werden in der KFO die Regelleistungen von definierten Mehr- und Zusatz- sowie von privaten Anderen Leistungen (MZA) unterschieden. Für die Bereitstellung des für die Vereinbarung von MZA-Leistungen erforderlichen Formulars (BMV-Z, Anlage 14a, Vordruck 4d) erhielten die Softwareanbieter allerdings eine Übergangsfrist bis 30. September.


Neues BMV-Z-Formular seit dem 1. Oktober 2023 verbindlich

In der ersten Folge der Reihe erläutert der KFO-Referent der KZV Nordrhein, Dr. Karl Reck, in RZB 11/2023 Hintergründe für die lange geforderte, aber aus verschiedenen Gründen immer wieder verzögerten Klarstellungen und Neuregelungen. Die Verhandlungen der KZBV mit dem BMG führten schließlich 2019 unter anderem zu den die KFO-Mehrkosten betreffenden Absätzen 5–8 im § 29 SGB V.

Da sich die GOZ und der BEMA inhaltlich grundsätzlich unterscheiden, musste für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Änderungen eine Lösung für die Schnittstellenprobleme gefunden werden, die sich bei der Abrechnung von Mehrkosten aus dem übergreifenden Miteinander beider Systeme ergeben. Dazu dient das neue BMV-Z-Formular.

Aus kieferorthopädischer Sicht kommt es bei der Bewertung der jetzt geltenden Mehrkostenregelung nicht auf das eine oder andere fehlende „fachliche Schmankerl“ an, das manche vielleicht schmerzlich vermissen. Entscheidend ist die erzielte Strukturverbesserung durch die gesetzliche Verankerung von Mehr- und Zusatzleistungen in der KFO.

Weiter geht es in RZB 12/2023

In den nächsten Ausgaben des Rheinischen Zahnärzteblatts werden neben den ausführlichen Erläuterungen der formalen Grundlagen und Schnittstellenzusammenhänge von BEMA und GOZ sowie deren praktische Konsequenzen, auch die neue Terminologie der Mehr- Zusatz- und Anderen- Leistungen anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis ausführlich besprochen. Dadurch kann eine bisherige, praxisindividuelle Handhabung von außervertraglichen Leistungen rechtssicher auf die neuen Regelungen mit nun konkret definierten MZA-Leistungen umgestellt werden.

Dr. Karl Reck/Dr. Uwe Neddermeyer

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