Der NoKo – GOZ-Kommentar der Zahnärztekammer Nordrhein

Die Zahnärztekammer Nordrhein hat im November 2017 den Nordrheinischen Kommentar (NoKo) zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012 veröffentlicht. Die stichpunktartigen Formulierungen und der übersichtliche Aufbau ermöglichen es sowohl Praxismitarbeitern als auch Zahnärztinnen und Zahnärzten, eine schnelle und praxisnahe Antwort auf ihre Fragen zu bekommen.

Anders als bei den bekannten Kommentaren der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Liebold/ Raff/ Wissing und anderen Autoren wird im NoKo nicht zu allen Gebührenziffern Stellung genommen.

Der Nordrheinische Kommentar zur GOZ 2012 befasst sich mit den Fragestellungen und Gebührenpositionen, die im Referat für Gebührenrecht der Zahnärztekammer Nordrhein regelmäßig eingegangen sind. Sämtliche Probleme, die bei der Auslegung der GOZ aufgetreten sind, werden dabei aufgegriffen.

Darüber hinaus werden alle Gebührenpositionen erläutert, bei denen unterschiedliche Auslegungen bekannt sind. Die Zahnärztekammer Nordrhein vertritt zum Beispiel bei der Nebeneinanderberechnungsfähigkeit der GOZ-Nummern 2197 + 2060/ 2080/ 2100/ 2120 eine andere Auffassung als die BZÄK. Im Gegensatz zur BZÄK befürwortet die Zahnärztekammer Nordrhein diese Berechnungsfähigkeit. Diese und andere unterschiedliche Auslegungen sind im NoKo abgebildet.

Die Veröffentlichung erfolgt kostenfrei online auf der Homepage der Zahnärztekammer Nordrhein und fortlaufend als Printversion im Rheinischen Zahnärzteblatt (RZB).

Dr. Ursula Stegemann, Zahnärztekammer Nordrhein 

Hier finden Sie den Nordrheinischen Kommentar zur GOZ 2012.

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