Wartung quo vadis?

Wartungsintervalle und Folgekosten sind grundlegende Kriterien beim Kauf von Medizinprodukten. Waren in der Vergangenheit die Wartungen an Medizinprodukten meist empfohlen, so entwickelt sich diese Empfehlung inzwischen immer mehr in Richtung einer Verpflichtung.

Auch für die Wartungsarbeiten, die das Praxispersonal in der Vergangenheit eigenständig durchführen konnte, wird nun häufiger der Einsatz eines Technikers verlangt. Es entwickelt sich zunehmend der Trend, dass die Hersteller eine Technikerwartung für alle Medizinprodukte fordern. Dies wirft unweigerlich die Frage auf: Werden die Produkte schlechter oder aber wird auf dem Rücken der Zahnärzte versucht ein neues Geschäftsfeld zu erschließen?

Dass sich die Medizinprodukte gerade im Bereich der Zahnmedizin stetig weiterentwickeln, ist unbestritten. Dass mit einer gehobenen Ausstattung und gestiegenem Behandlungskomfort die Komplexität der Medizinprodukte wächst, ist ebenso unbestritten. Wir alle schätzen die mit dem Fortschritt verbundenen Möglichkeiten der Behandlung unserer Patienten. Das ist sowohl aus Sicht der Zahnärzte als auch aus Sicht der Patienten sehr positiv und durchaus zu begrüßen.

Hohe Kosten, lange Wartezeiten

Negativ erscheint, dass mancher namhafte Hersteller, wahrscheinlich auch im Gefühl der Marktdominanz, das alleinige Wartungsrecht für seine Produkte für sich in Anspruch nimmt. Mit dieser Abschottung vom Markt wird eine künstliche Verknappung erzielt, was sich wiederum negativ bei den Kosten und ebenso bei den Wartezeiten für einen Termin bemerkbar macht.

Nennen wir als Beispiel die Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG): Auch bei ihnen gibt es eine Marktdominanz, auch bei ihnen fordert ein großer Hersteller das alleinige Wartungsrecht ein. Andere in Deutschland zugelassene RDG können von Technikern aller Depots gewartet werden. Dabei gilt: In Deutschland zugelassene Reinigungs- und Desinfektionsgeräte unterliegen den Anforderungen der DIN EN 15883 – im Prinzip müssten sie demnach vom Aufbau her ähnlich sein? Warum sind sie dann nicht auch durch andere Firmen oder Depots zu warten?

All dies ist für sich schon nicht hinnehmbar; was jedoch geradezu unverschämt anmutet, sind Wartezeiten von sechs Monaten und mehr für eine Wartung, die in einem jährlichen Turnus wiederholt werden muss. Diese Situation führt in den Praxen zunehmend zu Problemen. Bekanntermaßen fordert die Medizinproduktebetreiberverordnung die Aufbereitung von Instrumenten mit validierten Verfahren.

In Vorbereitung einer Validierung sollten die RDG gewartet werden, da Wartungsarbeiten zu einem Erlöschen der Prozessvalidierung führen können. Die Validierung kann zwar ohne Wartung durchgeführt werden, jedoch ist die Validierung nach der Wartung zu wiederholen, da etwa prozessrelevante Teile getauscht werden. Die hohen entstehenden Validierungskosten trägt der Praxisbetreiber.

Andererseits droht bei nicht validierten Verfahren eine Untersagung der Aufbereitung, was eine vorübergehende Schließung der Praxis nach sich zieht – von einem möglichen Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Haftungsproblematik im konkreten Patientenfall ganz zu schweigen.

Haftungsrechtliche Folgen für den Zahnarzt

Innovative Technik auf dem hohen wissenschaftlichen Standard muss gepflegt und gewartet werden. Einseitig den Markt zulasten der Kunden, also der Zahnärzte, zu reglementieren, seinen eigenen hohen Anforderungen nicht entsprechen zu können, entfaltet eine äußerst schlechte Außenwirkung und hat rechtliche, vor allem haftungsrechtliche Folgen für den Zahnarzt.

Wir als Zahnärzte können durch unser Kaufverhalten durchaus den Markt beeinflussen und sollten dies auch tun. Bei der Anschaffung des nächsten Medizinprodukts sollte daher besonderes Augenmerk auf die damit verbunden Wartungs- und Technikerkosten gelegt werden. Wartungshinweise und Umfang der durchzuführenden Arbeiten finden sich in den Bedienungsanweisungen der jeweiligen Geräte. Marktmacht erlangt man nur, wenn die eigenen Produkte auch gekauft werden –  man kann diese Macht aber auch wieder verlieren.

Zahnärztekammer Nordrhein

Zur Unterstützung bei der praktischen Arbeit hat die Zahnärztekammer Nordrhein die häufigsten Fragen zum Themenbereich Wartung von Medizinprodukten zusammengestellt:

Hinterlassen Sie einen Kommentar

0 Character restriction
Your text should be more than 10 characters