FVDZ-HV in Berlin: ein Berufsverband stellt seine Weichen

Fast 200 Delegierte aus den FVDZ-Landesverbänden trafen sich vom 12. bis 14. Oktober im Berliner Ellington Hotel zur Jahreshauptversammlung, um die berufspolitischen Weichen für die kommende Legislaturperiode zu stellen.

Neben den Kernthemen „Zukunftsweg Zahnheilkunde“, „Qualitätssicherung“ und „Versorgungsforschung“ stand die Bundesvorstandswahl im Fokus des höchsten Verbandsgremiums.

Nachdem die vom Bundesvorstand eingebracht Resolution „Zukunftsweg Zahnheilkunde“ - die als konkreter Arbeitsauftrag für die kommenden Jahre zu verstehen ist - gleich zu Beginn mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde, war klar, wie sehr die Delegierten hinter der Arbeit des Bundesvorstands stehen. 
Dieses Bild spiegelte sich bei der Wahl wider, bei der ZA Harald Schrader mit 153 von 157 Stimmen als Vorstandsvorsitzender bestätigt wurde. Ebenfalls mit starkem Votum wurden Dr. Peter Bührens und Dr. Gudrun Kaps-Richter als stellvertretende Bundevorsitzende sowie der Bundesvorstand in seiner bisherigen Konstitution wieder gewählt. Wir gratulieren Harald Schrader, Dr. Peter Bührens, Dr. Gudrun Kaprs-Richter und den Beisitzern Dr. Eckhard Jung (Landesverband Niedersachsen), Dr. Christian Öttl (Landesverband Bayern), ZA Hubertus van Rijt (Landesverband Westfalen-Lippe), ZA Dirk Ruffing (Landesverband Saarland), ZA Bertram Steiner (Landesverband Berlin), ZA Matthias Tamm (Landesverband Sachsen-Anhalt), Dr. Thomas Wolf (Landesverband Rheinland-Pfalz) und Dr. Reiner Zajitschek (Landesverband Bayern) zu ihrem hervorragenden Wahlergebnis und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

Die HV-Beschlüsse sind in den kommenden Tagen auf der FVDZ-Website online. Vorab eine Auswahl, die von den jüngeren Delegierten besonders intensiv bestätigt wurden:

Patientenschutz in MVZ
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, die Ungleichbehandlung bisheriger Niederlassungsformen gegenüber MVZs zu beseitigen.
Sie fordert im Sinne des Patientenschutzes, die Anzahl der angestellten Zahnärzte eines MVZs analog den Regelungen, die für die freie Praxis gelten, zu begrenzen.

Hände weg von der Selbstverwaltung!
Die Freiverbands-Delegierten in den Länder-KZVen und in der VV der KZBV werden aufgefordert, in ihrem aktiven und passiven Widerstand gegen dieses Selbstverwaltungs-schwächungsgesetz keinen Fußbreit nachzugeben.
Das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ist der erneute Versuch, Selbstverwaltung im Sinne eines eigenverantwortlichen Gestaltens immer weiter einzuschränken.

Punktwertanhebung GOZ
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, endlich ihrer Verpflichtung nachzukommen, den seit fast 30 Jahren unveränderten Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte gemäß betriebswirtschaftlichen Erfordernissen – kontinuierlich - anzupassen. Im ersten Schritt ist der Punktwert zum Ausgleich der Teuerungsrate seit 1988 auf 19 Euro-Cent anzuheben.
Zudem ist der durch verschärfte Verordnungen und Anforderungen erhöhte apparativ-technische und bürokratische Aufwand zusätzlich zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist ein Faktor für die angemessene Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung anzusetzen, wie er bei jeder Tarifverhandlung selbstverständlich gewährt wird.

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